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HKW
Fernwärme Ausbauprogramm

Korrektur Mehrwertsteuer Hausanschlüsse
Korrektur Mehrwertsteuer Trinkwasserhausanschlüsse

Kundenzentrum
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Mobil mit Erdgas
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Download-Center
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Korrektur des Mehrwertsteuersatzes

bei Trinkwasserhausanschlüssen

Im Jahr 2000 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu betrachten sind und daher eine Besteuerung mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 16% bzw. 19% vorzunehmen ist. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 8. Oktober 2008 - V R 61/03 wurde die Vorgabe des BMF revidiert.

In Folge dessen gilt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7% bei Neuerstellungen, Veränderungen oder Reparaturen an Trinkwasserhausanschlüssen.

Eine regelmäßig weder steuerrechtliche noch zivilrechtliche Verpflichtung zur

Berichtigung der in Altrechnungen ausgewiesenen Mehrwertsteuer besteht für BS|ENERGY nicht.

Da unsere Kunden allerdings keine andere Möglichkeit zur Rückforderung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer haben und das BMF einem vereinfachten Verfahren zur Rückzahlung der Mehrwertsteuer zurzeit ablehnend gegenüber steht, hat sich BS|ENERGY entschlossen, eine Berichtigung der Rechnungen durchzuführen.

Sollten Sie Anspruch auf eine Erstattung der Mehrwertsteuer haben, können Sie mit unserem Formular "Mehrwertsteuererstattung" Ihren Anspruch bei BS|ENERGY anmelden.

Das Formular und zusätzliche Informationen zur "Korrektur des Mehrwertsteuersatzes bei Trinkwasserhausanschlüssen" erhalten Sie in unseren Kundenzentren Bohlweg und Taubenstraße.

Weitere Informationen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Antragsberechtigte, Fristen, Höhe der Erstattung etc.) erhalten Sie hier.

Das Formular zur Korrektur der Mehrwertsteuer finden Sie hier. Um eine reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen, benötigen wir die im Formular aufgelisteten Informationen.

Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars, werden wir Ihre Ansprüche prüfen und bei Berechtigung erhalten Sie unaufgefordert eine Korrekturrechnung mit entsprechender Gutschrift.