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Wichtige Informationen

Grund- und Ersatzversorgung

  

Strom

Am 13. Juli 2005 trat im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.

Die allgemeinen Preise und Bedingungen von BS|ENERGY, Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen (Grundversorgung Strom) und Bedingungen sowie den Ergänzenden Bedingungen von BS|ENERGY für die Versorgung von Tarifkunden.
 
Seit dem 8. November 2006 gilt für Grundversorgungsverträge die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung).



Erdgas

Am 13. Juli 2005 trat im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.

Die allgemeinen Preise und Bedingungen von BS|ENERGY für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen (Grundversorgung Erdgas) und Bedingungen sowie den Ergänzenden Bedingungen von BS|ENERGY für die Versorgung von Tarifkunden.
 
Seit dem 8. November 2006 gilt für Grundversorgungsverträge die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung).
   
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen