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Förderprogramme

BS|ENERGY und andere Institutionen helfen Ihnen auch finanziell beim Energiesparen. Hier haben wir für Sie Förderprogramme sowie Links zu Förderdatenbanken aufgeführt.

 


 

Neue Förderstandards ab 01.07.2010

Die wichtigsten Änderungen

Energieeffizient Bauen (153, 154)

Der Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 85 wird nicht mehr gefördert.
Die Förderung für KfW-Effizienzhaus 70 und Passivhaus wird fortgesetzt und um die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 erweitert.
Die besten energetischen Standards belohnen wir erstmalig mit einem Tilgungszuschuss:

  • - 5 % für ein KfW-Effizienzhaus 50 oder Passivhaus,
  • - 10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40.

Der Kreditzinssatz ist für alle KfW-Effizienzhäuser einheitlich.

Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) und - Zuschuss (430)

Das KfW-Effizienzhaus 130 wird nicht mehr gefördert. Zusätzlich fördern wir KfW-Effizienzhäuser 70 und 55.
Dabei gilt weiterhin: Je besser der erreichte energetische Standard, desto höher der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss.
Die Prozentsätze werden reduziert.

Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) und - Zuschuss (455)

Der Kauf frisch altersgerecht umgebauter Wohngebäude oder Eigentumswohnungen wird jetzt auch gefördert. Förderbausteine werden zusammengefasst.

Hinweis zum Kreditantrag

Die ab 01.07.2010 gültigen Programmmbedingungen und Merkblätter sind bereits im Internetauftritt hinterlegt, so dass Sie entscheiden können, welche Förderung Sie beantragen möchten.
Wenn Sie die alten Bedingungen wählen, muss Ihr Antrag spätestens am 30.06.2010 bei der KfW eingegangen sein.


Stand: 07.07.2010

Bundestag hebt Sperre des Marktanreizprogramms auf

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Mittelsperre für das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Wärme aufgehoben. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Marktanreizprogramm im Frühjahr aus Haushaltsgründen mit einer Sperre von 115 Mio. Euro belegt. Im April musste daraufhin die weitere Förderung von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomasseheizungen eingestellt werden.

Ab dem 12. Juli können bei dem für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wieder Förderanträge eingereicht werden. Die jetzige Mittelfreigabe erfolgt jedoch mit einigen Einschränkungen: Anlagen im Neubau sowie Solarkollektoren zur Warmwasseraufbereitung werden künftig nicht mehr gefördert.

Auch die Programme im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative sind von den Sparauflagen des Bundesfinanzministers betroffen. So wurden die Förderprogramme für kleine KWK-Anlagen und kommunale Klimaschutzprojekte sogar rückwirkend gestoppt, da mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget für 2010 ausgeschöpft ist. Dieser Förderstopp bleibt bis auf Weiteres bestehen, so der Beschluss des Haushaltsausschusses. Mini-KWK-Anlagen werden demnach künftig nicht mehr gefördert. Auch die Förderung für kleine solarthermische Anlagen wird abgeschafft.


 

KfW Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

Neue Konditionen ab 01. April 2010

1. Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
Der Zuschuss für den Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen ist auf 150,- EUR je abgebautem Gerät reduziert worden.

2. Optimierung der Wärmeverteilung
Die Investitionskosten müssen mind. 600,- EUR betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die wesentlichen Komponenten der zu optimierenden Anlage vor dem 01.01.2005 installiert wurden. Außerdem muss die Bestandsanlage bereits ein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sein.

3. Grundsätzlich gilt, dass Zuschüsse unter 150,- EUR nicht mehr ausgezahlt werden. Der Antrag wird nach der Durchführung direkt bei der KfW gestellt, spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahmen. Es gilt das Datum der Rechungsstellung.

Weitere Infos erhalten Sie bei: KfW Niederlassung Berlin


26.03.2010, 14:58

Bundesrat legt sich bei Kürzungen der Solarförderung quer

 Berlin (energate) - Der Bundesrat widersetzt sich der geplanten Kürzung der Solarförderung. Die Länderkammer nahm eine Entschließung an, die die Kürzungen auf zehn Prozent begrenzen will. Der Gesetzentwurf, der von den Regierungsfraktionen am 25. März in den Bundestag eingebracht wurde, sieht vor, die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern zum 1. Juli um 16 Prozent und auf freien Flächen um 15 Prozent zu kappen. Die Länder betonten, dass der Bundesratsbeschluss ein deutliches Signal sei, dass die Regierung mit ihren Kürzungsplänen zu weit gehe. /gk


Geänderte Förderbedingungen für das Marktanreizprogramm (MAP)

Das novellierte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten. Die wichtigsten Anpassungen betreffen den Effizienzbonus, der jetzt die neue EnEV berücksichtigt sowie Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen und den Kesselaustauschbonus, der rückwirkend zum 1. Januar 2010 wieder eingeführt wird.

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

  • Rückwirkend zum 1. Januar wird der Kesselaustauschbonus wieder eingeführt. Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung und gleichzeitiger Umstellung auf einen Brennwertkessel wird der Kesselaustauschbonus gewährt. Die Höhe des Zuschusses wurde von 750,- € auf 400,- € gekürzt. Unterstützt die thermische Solaranlage nur die Warmwasserbereitung wird kein Kesselaustauschbonus mehr gewährt. Diese Förderung ist bis zum 30.12.2010 begrenzt.
  • Umwälzpumpenbonus
    Der zusätzliche Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A wird nur noch bis zum 30. Juni 2010 mit  200,- € gefördert.
    Ab dem 1. Januar 2011 ist Voraussetzung, dass alle geförderten Heizungsanlagen (Biomasseheizungen und Wärmepumpen) mit einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ausgestattet sind.
  • Effizienzbonus
    Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus bei energieeffizienten Wohngebäuden werden an die EnEV 2009 angepasst und ab dem 1. Juli um 15% verschärft.
  • Wärmepumpenförderung im Bestand
    Der Zuschuss beträgt für Wohn- und Nichtwohngebäude 20,- € pro m2 beheizter Nutzfläche. Dies gilt ab sofort auch für gasbetriebene Luft/Wasserwärmepumpen.  Ab sofort gelten jedoch neue Höchstbeträge, die nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt sind. Die maximale Förderung z. B. für ein Einfamilienhaus beträgt jetzt 2.400,- €, statt wie bisher 3.000,- €. Die Förderung von elektrisch betriebenen Luft/Wasserwärmepumpen beträgt weiterhin 10,- pro m2 beheizter Nutzfläche. 
    Die abgestufte Förderung bei Neubauten wurde dementsprechend angepasst.
    Der Nachweis zur Wohn- und Nutzfläche ist zukünftig durch die Vorlage einer Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung bzw. durch einen Energiebedarfsausweis bei Nichtwohngebäuden zu erbringen.
    Bei der Innovationsförderung wird nur noch eine Förderung gewährt, wenn der COP-Wert mind. 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wird. Der Nachweis des EHPA wird gleichwertiger Nachweis anerkannt.
  • Biomasseförderung
    Ab dem 1. Juli 2010 werden Biomasseanlagen nur noch gefördert, wenn ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. Ab dem 1. Januar 2011 erfolgt eine Förderung nur noch mit dem gleichzeitigen Einbau einer Umwälzpumpe entsprechend der Energieeffizienzklasse A.
    Die Zielgruppe wurde um land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe erweitert.
  • Antragsunterlagen
    Ab sofort muss bei Antragstellung ein Energieausweis auf Basis der EnEV 2009 oder 2007 oder nach § 13 der EnEV 2002 oder 2004 eingereicht werden.