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Grund- und Ersatzversorgung
Strom
Am 13. Juli 2005 trat im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|ENERGY) für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen (Grundversorgung Strom) und Bedingungen sowie den Ergänzenden Bedingungen von BS|ENERGY für die Versorgung von Tarifkunden.
Ab 8. November 2006 gilt für neue Grundversorgungsverträge die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung)
Erdgas
Am 13. Juli 2005 trat im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|ENERGY) für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen (Grundversorgung Erdgas) und Bedingungen sowie den Ergänzenden Bedingungen von BS|ENERGY für die Versorgung von Tarifkunden.
Ab 8. November 2006 gilt für neue Grundversorgungsverträge die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung)
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen
Bekanntgabe der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|ENERGY)
Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Allgemeine Tarife) an die Strom-grundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Am 08.11.2006 sind die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Strom-grundversorgungsverordnung - StromGVV) bzw. die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdruck-netz" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allge-meinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Allgemeine Tarife).
Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden (All-gemeine Tarife) - das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufli-che, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen - werden ab dem 1. April 2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (StromGVV/GasGVV) sowie der ergänzenden Bedingungen von BS|ENERGY umgestellt.

