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Korrektur Mehrwertsteuer Hausanschlüsse
Korrektur Mehrwertsteuer Trinkwasserhausanschlüsse

Kundenzentrum
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Mobil mit Erdgas
Mobil mit Erdgas

Download-Center
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Korrektur des Mehrwertsteuersatzes bei Trinkwasserhausanschlüssen

11.05.2009

Formulare zum Runterladen im Internet
Der Bundesfinanzhof hatte im Oktober 2008 in einem Urteil entschieden, dass bei Neuerstellungen, Veränderungen oder Reparaturen an Trinkwasserhausanschlüssen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7% gilt.

Kunden, die ab August 2000 von BS|ENERGY eine Rechung für Trinkwasseranschlüsse erhalten haben, zahlten 16% bzw. 19 % und demnach eine zu hohe Mehrwertsteuer. BS|ENERGY hat die Mehrwertsteuer im Jahr der Rechnungslegung an die Finanzbehörde abgeführt und kann sich die zuviel gezahlten Beträge, die sie an die Kunden zurückzahlt, von der Finanzbehörde selbst zurückerstatten lassen.
Betroffene Kunden können ein Formular ausfüllen und damit ihren Anspruch auf zuviel gezahlte Mehrwertsteuer bei BS|ENERGY melden. Das Formular und zusätzliche Informationen liegen im Kundenzentrum am Bohlweg und in der Taubenstraße bereit oder können hier heruntergeladen werden. Nach einer Prüfung erhalten Berechtigte unaufgefordert eine Korrekturrechnung mit entsprechender Gutschrift.
Seit Anfang 2009 wird bei Trinkwasseranschlüssen der ermäßigte Steuersatz von 7 % berechnet.

 

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