Wichtige Hinweise zur angekündigten Änderung der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung).
Die neue Richtlinie des Bundesministerium zur Förderung der Vor-Ort-Beratung soll ihre Gültigkeit über den 31. Dezember 2009 hinaus behalten und bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden.
Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend stichpunktartig aufgezählt. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neben den tatsächlichen inhaltlichen Änderungen enthält die neue Richtlinienfassung auch eine Vielzahl redaktioneller Änderungen und Klarstellungen in Bezug auf die herrschende Verwaltungspraxis, die ebenfalls zu beachten sind.
Wichtigste Änderungen der Richtlinie zur Förderung Vor-Ort-Beratung:
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Zusätzliche Boni sind möglich, wenn die Beratung durch Empfehlungen zur Stromeinsparung, thermografische Untersuchungen oder Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 (sogenannte Blower-Door-Tests) ergänzt wird.
Eine Förderung von separat durchgeführten Thermografiegutachten, Blower-Door-Tests oder Stromsparberatungen erfolgt nicht.
Förderungsvoraussetzungen für Gebäude:
Die Förderung der Vor-Ort-Beratung
Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten/Spezialistinnen gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamt gesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag an den Beratungskosten.
Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den Antrag stellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt.
Er beträgt 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten.
Für die Integration einer thermografischen Untersuchung wird ein Bonus in Höhe von bis zu 100 Euro gewährt. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung ein Bonus von 100 Euro und von zusätzlichen Empfehlungen zur Stromeinsparung wird ein Bonus von 50 Euro gewährt. Eine Förderung von thermografischer Untersuchung und Luftdichtigkeitsprüfung ist nicht möglich.
Das Abwicklungsverfahren
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA. Dieses stellt die notwendigen Informationen (ein elektronisches Verfahren ist eingerichtet, dessen Nutzung verbindlich vorgeschrieben ist) zur Antragstellung zur Verfügung.
Mit der Beratungsmaßnahme darf nicht begonnen werden, bevor ein elektronischer Förderantrag über das Online-Portal gestellt wurde. Auch die Erstellung von Thermogrammen bzw. die Durchführung eines Blower-Door-Tests darf erst nach Antragstellung erfolgen.
Ein Vertragsabschluss zwischen Berater und Beratungsempfänger ist vor Antragstellung nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage der Bewilligungsbehörde abhängig gemacht wird.
Beratungsbericht
Darüber hinaus wird die Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW-Mittelstandsbank unterstützt.
Energieeffizienzberatung (Sonderfonds Energieeffizienz in KMU)
Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW. Das Förderprogramm soll KMU ermöglichen, die Potenziale für Energieeinsparungen zu erkennen und den Anreiz zu Investitionen geben.
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatung" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Die wichtigsten Eckdaten:
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
Mit einem Investitionskredit im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramms (Programmteil B) können KMU die vom Berater empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen zinsgünstig finanzieren.
Zulassung als Berater
In der KfW-Beraterbörse finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit für die Energieeffizienzberatung gelisteten Berater.
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