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Unterjährige Abrechnungsmöglichkeiten

BS|ENERGY bietet Ihnen an, Ihre Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserabrechnung auch monatlich,vierteljährlich oder halbjährlich vornehmen zu lassen.

Ablauf

Sollten Sie eine Umstellung auf unterjährige Abrechnung Ihres Energieverbrauchs wünschen, nehmen wir diese in folgenden Schritten vor:

  1. Die Zusatzvereinbarung zwischen Ihnen und BS|ENERGY geht bei uns ein.
  2. Wir prüfen, wann eine Umstellung in Ihrem Fall möglich ist.
  3. Sie bekommen ein Bestätigungsschreiben für die neue Rechnungsperiode sowie eine Karte für die Ablesung zum Umstellungsdatum von uns.
  4. Nach der Ablesung erhalten Sie eine Abrechnung für den Energieverbrauch bis zur Umstellung. Diese beinhaltet auch die neue Abschlagsanforderung (sofern Sie sich nicht für eine monatliche Abrechnung entschieden haben).
  5. Schließlich erstellen wir nach Ablauf des ersten Abrechnungszeitraums die erste Rechnung.

Ihr Beitrag

Damit wir Ihren Energieverbrauch korrekt und zügig abrechnen können, benötigen wir bei einer unterjährigen Veranschlagung Ihre Mithilfe. Sie müssen Ihre Zählerstände selbstständig ablesen und uns unter Angabe des Ablesedatums schriftlich mitteilen. Dazu bekommen Sie von uns, Ihren Abrechnungszeiträumen entsprechend, Ablesekarten zugeschickt. Dafür gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Bei einer monatlichen Abrechnung muss der Zählerstand am letzten Tag des Abrechnungsmonats abgelesen und bis zum dritten Werktag des Folgemonats an uns übermittelt werden. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder bundesweite gesetzliche Feiertage sind.
  • Erfolgt die Abrechnung vierteljährlich, benötigen wir den Zählerstand zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Auch hier gilt, dass uns die Daten bis zum dritten Werktag des Folgemonats vorliegen müssen.
  • Bei halbjährlicher Abrechnung gilt der Zählerstand zum 30. Juni und 31. Dezember, ebenfalls übermittelt bis zum dritten Werktag des Folgemonats.

Nehmen Sie Kontakt auf

Wenn Sie den Service "Unterjährige Abrechnung" nutzen wollen, ist der Abschluss einer Zusatzvereinbarung erforderlich. Diese erhalten Sie bei unserem Kundenservice.

Risiken

Mit einem kürzeren Abrechnungszeitraum haben Sie eine größere Kontrolle über Ihre Energiekosten und Ihren Energieverbrauch, während Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge zukünftig schwanken. So sind vor allem die Heizkosten im Sommer deutlich niedriger als im Winter, wie Sie unten anhand der Diagramme sehen können. Bei einer unterjährigen Abrechnung müssen Sie also gegenüber den auf ein ganzes Jahr berechneten Abschlägen in der Heizperiode mit deutlich höheren Beträgen rechnen. Darüber hinaus steigt selbstverständlich der Aufwand, den Sie mit den – eventuell kostenpflichtigen – Überweisungen oder manuellen Einzahlungen haben, wenn uns keine Einzugsermächtigung vorliegt. Sollten Sie für zum Beispiel Strom und Gas unterschiedliche Abrechnungszeiträume mit uns vereinbaren, führen wir Sie auch unter unterschiedlichen Kundennummern und Sie bekommen separate Rechnungen von uns. Ratenzahlungen können wir Ihnen bei einer monatlichen Abrechnung gar nicht mehr, bei einem viertel- oder halbjährlichen Abrechnungsmodus nur noch eingeschränkt gewähren.

Kosten

Durch unsere zusätzlichen Serviceleistungen bei einer unterjährigen Abrechnung entstehen Ihnen Kosten, die wir Ihnen für das Erstellen und Versenden der monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Rechnungen aufgeben. Eine Rechnung bleibt dabei kostenfrei, da diese bereits im Grundpreis enthalten ist.


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