Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen.
Gründe für die Ausrufung der Alarmstufe sind die seit dem 14. Juni 2022 bestehende weitere Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt. Dadurch erhöht sich das Risiko einer nicht ausreichenden Gasspeicherbefüllung für den nächsten Winter. Von dem sogenannten Preisanpassungsmechanismus nach § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG), der Energieversorgungsunternehmen kurzfristig die Weitergabe von Preissteigerungen ihrer Vorlieferanten ermöglicht, macht die Bundesregierung vorerst noch keinen Gebrauch. Voraussetzung für diesen Mechanismus ist nach § 24 EnSiG, dass die Bundesnetzagentur eine verstetigte Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland feststellt und diese Feststellung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet.
Dennoch ist jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – angehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
Presseinformation BMWK
FAQs BMWK
Szenarienberechnungen der Bundesnetzagentur zur Gasversorgungslage