Gas-Umlagen lassen Gaspreise in der Grundversorgung steigen: BS|ENERGY gibt ausschließlich die ab Oktober geltenden staatlichen Umlagen weiter

Im August hat Trading Hub Europe (THE) die Höhe der von der Bundesregierung beschlossenen Gas-Umlagen bekannt gegeben, die von Energieversorgungsunternehmen in Deutschland ab Oktober abgeführt werden müssen. 

Die Gasbeschaffungsumlage beträgt ab 1. Oktober 2,88 Cent pro Kilowattstunde (brutto, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer, die Gasspeicherumlage beträgt 0,07 Cent pro Kilowattstunde (brutto, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) und die gestiegene Bilanzierungsumlage beträgt 0,68 Cent pro Kilowattstunde (brutto, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer). 

BS|ENERGY gibt ab 1. November ausschließlich die von der Politik beschlossenen neuen Umlagen sowie die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage weiter. Dadurch steigt der Arbeitspreis für Erdgas in der Grundversorgung um insgesamt 4,45 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis bleibt unverändert. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses von 11.700 Kilowattstunden zahlen Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung mit den drei Umlagen ab 1. November  insgesamt rund 223,48 Euro im Monat. Das sind monatlich 43,39 Euro mehr als zuvor, ein Plus von rund 24,1 Prozent. Die bereits für Oktober anfallenden Kosten werden mit einem Ausgleichsbetrag in Höhe von 0,691 Cent pro Kilowattstunde (netto, 0,82 Cent pro Kilowattstunde bei 19 Prozent Mehrwertsteuer) einmalig berechnet. 

Alle Preisangaben enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Sobald diese für Gas gesenkt wird, wird BS|ENERGY den Endkundenpreis um die reduzierte Mehrwertsteuer senken.

Die Umlagen ab Oktober im Überblick

Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund einer drohenden Gasmangellage zwei neue Umlagen beschlossen, die beide zum 1. Oktober wirksam werden sollen, und eine dritte Umlage erhöht.

Die Gasbeschaffungsumlage, die pro Quartal neu berechnet wird und bis zum 1. April 2024 befristet sein soll, hat das Ziel, einen Großteil der Mehrkosten, die Gas-Importeuren entstehen, auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Gas-Importeure müssen zugesicherte Gasmengen aus Russland, die sie aufgrund der reduzierten Lieferungen aus Russland nicht erhalten, auf anderem Weg zu enorm hohen Preisen ersetzen. Die ab 1. Oktober geltende Höhe der Gasbeschaffungsumlage hat Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht: Sie beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde (netto), brutto 2,88 Cent pro Kilowattstunde (inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer). 

Weiterhin wird die Gasspeicherumlage, die sich halbjährlich neu berechnen und bis zum 1. April 2025 gelten soll, erhoben. Damit sollen zusätzliche Kosten, die durch die gesetzlich beschlossene Mindestbefüllung der nationalen Gasspeicher entstehen, ausgeglichen werden. Die Höhe der Umlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde (netto), brutto 0,07 Cent pro Kilowattstunde (inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer) und wurde am 18. August 2022 veröffentlicht.. 

THE hat als Marktgebietsverantwortlicher die Aufgabe, die gesamten Ein- und Ausspeisemengen von Erdgas im Marktgebiet zu bilanzieren und auszugleichen. Hierfür muss Gas gekauft oder verkauft werden (so genannte Regelenergie). Durch diesen Ausgleich wird die Systemstabilität des gesamten Gasnetzes gewährleistet. Die Bilanzierungsumlage wurde im Oktober 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von der zum Ausgleich benötigten Regelenergie zu decken. Diese Umlage bewegt sich aufgrund der aktuellen Marktsituation ab 1. Oktober 2022 auf einem relevanten Niveau. Sie steigt von 0 Cent pro Kilowattstunde auf 0,57 Cent pro Kilowattstunde (netto), brutto 0,68 Cent pro Kilowattstunde.