Marktentwicklungen führen zur Anpassung der Strom- und Gaspreise zum 1. Januar 2023

Die weiterhin hohen Energiebezugskosten auf den Großhandelsmärkten sowie steigende Netznutzungsentgelte führen dazu, dass BS|ENERGY die Preise für die Grundversorgung Strom sowie die Preise für Strom- und Gasprodukte zum 1. Januar 2023 anpassen muss.

Strom

Der Arbeitspreis in der Grundversorgung Strom wird um 6,55 Cent pro Kilowattstunde erhöht (brutto). Der Grundpreis bleibt unverändert. Für einen Kunden in der Grundversorgung Strom mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden steigen die Kosten damit monatlich um 13,64 Euro (brutto). Das entspricht einer Erhöhung von etwa 13,43 Prozent gegenüber den Preisen, die seit dem 1. Oktober 2022 gelten. 

Der Preis für das Produkt BS|Sparstrom erhöht sich um durchschnittlich 13,56 Prozent.

Gas

Der Preis für die Grundversorgung Gas wird nicht angepasst. Für das Produkt BS|Spargas steigt der Preis um einen Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht, bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden, einer Erhöhung um rund 6,41 Prozent. 

Weiterhin hohe Bezugspreise für Strom und Gas an den Energiebörsen

Sowohl der Gas- als auch der Strombezugspreis haben sich für eine Energielieferung im Jahr 2023 an den Energiebörsen seit Anfang dieses Jahres vervielfacht und bewegen sich weiterhin auf langjährigen Höchstständen. So haben sich die Großhandelspreise von Erdgas und Strom innerhalb eines Jahres mehr als versechsfacht. Zusätzlich sind auch die Netznutzungsentgelte, die die lokalen Verteilnetzbetreiber in Rechnung stellen, gestiegen. 

BS|ENERGY gibt künftig erwartete Entlastungen vollständig weiter

Die Bundesregierung plant weitere Maßnahmen, um Gas- und Stromkunden von den wirtschaftlichen Belastungen der Energiepreiskrise zu entlasten. Dazu gehören sowohl die Soforthilfen für den Dezember 2022 als auch Preisbremsen für Strom und Gas, die im 1. Quartal 2023 umgesetzt werden sollen.  Sobald alle offenen Fragen geklärt sind und die angekündigten Schritte rechtskräftig werden, wird BS|ENERGY diese Entlastungen vollständig an seine Kundinnen und Kunden weitergegeben. Über die Preisänderungen informiert BS|ENERGY dann unter anderem auf seiner Internetseite www.bs-energy.de.