Anpassung der Fernwärmepreise zum 1. April

Für die halbjährliche Neuberechnung der Fernwärmepreise werden vertraglich vereinbarte Referenzwerte der letzten sechs bis zwölf Monate herangezogen. Die Entwicklung dieser Referenzwerte führt zu einer Erhöhung der Fernwärmepreise zum 1. April 2023. Größte Treiber sind der Gasindex (+61 Prozent) sowie der Steinkohleindex (+108 Prozent) und der CO2-Preis (+54 Prozent).

Im Vergleich zum 1. Oktober 2022 steigen die Preise beim Produkt BS|Fernwärme daher um durchschnittlich 32,75 Prozent und beim Produkt BS|Fernwärme Jan um etwa 39,24 Prozent. Durch die Anwendung der von der Bundesregierung zum 1. März eingeführten Wärmepreisbremse (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz) ergibt sich bei vielen Kunden keine Mehrbelastung. Über die Auswirkungen der Preisbremse informieren wir unsere Kunden jeweils individuell mit einem separaten Anschreiben.

Konkrete Beispiele mit Berücksichtigung der Wärmepreisbremse: Bei dem Produkt BS|Fernwärme Jan und dem Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses von 12.000 Kilowattstunden sinken die monatlichen Ausgaben für die Wärmeversorgung im Vergleich zum Preisstand vom 1. Oktober 2022 um 91,19 Euro (brutto). Bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs bis acht Wohneinheiten und einem Wärmebedarf von 75.000 Kilowattstunden im Produkt BSIFernwärme sinken die Ausgaben für die Wärmeversorgung um monatlich 208,92 Euro (brutto).

“Wir sind uns bewusst, dass die aktuell hohen Energiepreise eine Belastung für unsere Kundinnen und Kunden darstellen. Gleichzeitig sehen wir jedoch, dass sich die Marktlagen gegenwärtig etwas entspannen, so dass wir davon ausgehen, dass die für die Preisbildung ausschlaggebenden Indizes – und damit die Fernwärmepreise – zum Beginn der nächsten Heizperiode ab 1. Oktober 2023 voraussichtlich sinken werden”, so BS Energy Vorstand Dr. Volker Lang.

Preisgestaltung: Werte der letzten sechs bis zwölf Monate bestimmen Preise

Die Preise für die Fernwärme werden jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres angepasst. Der Preis berechnet sich dabei durch vertraglich mit den Kunden vereinbarte Preisänderungsformeln. In diesen Formeln werden zum Zeitpunkt der Preisänderung Werte der letzten sechs bis zwölf Monate wie beispielsweise Gasindex, Steinkohleindex, Investitionsgüterindex, Wärmepreisindex und CO2-Preis herangezogen und daraus ein neuer Preis berechnet, der dann für ein halbes Jahr gilt. Der Fernwärmepreis bildet daher nie das gegenwärtige Marktgeschehen ab, sondern die vergangenen sechs bis zwölf Monate. Veränderte Marktpreise kommen entsprechend zeitversetzt beim Kunden an: Steigen die Marktpreise, so erreicht diese Steigerung die Fernwärmekunden erst entsprechend später. Sinken die Marktpreise, so kommt auch die Senkung entsprechend zeitversetzt beim Kunden an. Aufgrund dieses Mechanismus ist derzeit bereits abzusehen, dass die Fernwärmepreise zum 1. Oktober 2023 tendenziell sinken werden.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Preisanpassung Fernwärme.