BS|ENERGY senkt Strom- und Gaspreise zum 1. Januar 2026

BS|ENERGY wird zum 1. Januar 2026 die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas deutlich senken. Die Preisanpassungen erfolgen aufgrund stark gesunkener Beschaffungskosten sowie geringerer Netzentgeltkosten im Strom. 

Deutliche Entlastung für Stromkunden

In der Stromversorgung profitieren Kunden von erheblichen Preissenkungen. Der Arbeitspreis sinkt um 5,41 Cent/kWh, während sich der Grundpreis um 32 Euro pro Jahr erhöht. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh ergibt sich eine jährliche Entlastung von rund 105 Euro brutto.

Besonders stark fallen die Netzentgelte in Braunschweig, die um etwa 38 Prozent reduziert werden – eine der höchsten Senkungen im bundesweiten Vergleich. Wesentlicher Treiber hierfür sind die geplanten Zuschüsse des Bundes zu den Übertragungsnetzkosten für 2026.

Gaspreise werden nach April 2024 erneut gesenkt

Nach April 2024 kann BS|ENERGY erneut den Gaspreis in der Grundversorgung senken: Der Arbeitspreis wird um 0,80 Cent/kWh brutto gesenkt, der Grundpreis steigt um 20 Euro pro Jahr. Ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 kWh spart dadurch etwa 100 Euro jährlich – eine Reduzierung um rund 4,5 Prozent gegenüber den seit April 2024 geltenden Preisen. 

Stabilisierung nach der Energiepreiskrise

Nach den Jahren der Energiepreiskrise hat sich die Preissituation an den Großhandelsmärkten in den letzten anderthalb Jahren wieder stabilisiert. Seit Anfang 2024 bewegen sich die Strompreise am Großhandelsmarkt im Wesentlichen in einem Preisband zwischen 80 und 100 Euro pro MWh, die Gaspreise zwischen 30 und 50 Euro pro MWh.

Weitergabe gesunkener Netzentgelte im Strom 

Die stark sinkenden Netzentgelte basieren auf einem Bundesgesetz für Zuschüsse zu den Übertragungsnetzkosten, das erst Anfang Dezember im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Trotzdem gibt BS|ENERGY diese Senkungen mit der aktuellen Preissenkung bereits weiter. Die finalen Netzentgelte müssen erst am 1. Januar 2026 veröffentlicht werden.Â