Gasumlagen

Aktuelle Informationen zu den neuen Gasumlagen

Infolge des Ukraine-Krieges und des Ausfalls russischer Gasimportmengen diskutiert die Bundesregierung zur Sicherung der Versorgung mit Erdgas in Deutschland – neue gesetzliche Vorgaben, die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) so wie die Gaspreisbremse und eine Umsatzsteuersenkung.

Gasbeschaffungsumlage:

Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass die Gasbeschaffungsumlage, die am 1. Oktober wirksam werden sollte, gestoppt wird. BS|ENERGY wird seine Preise daher entsprechend korrigieren und die Umlage von seinen Kund:innen nicht wie angekündigt erheben.

Gaspreisbremse:

Die Politik diskutiert aktuell über die Einführung einer Gaspreisbremse mit zwei wesentlichen Elementen: Einem vergünstigten Gas-Basiskontingent ab März 2023 und einer Übernahme der Abschlagszahlung für den Dezember 2022 durch den Staat. Die genauen Fristen und Regelungen stehen derzeit noch nicht fest. Sobald Klarheit über die Ausgestaltung der Gaspreisbremse besteht, wird BS|ENERGY alles dafür tun, damit die geplanten Entlastungen entsprechend der staatlichen Vorgaben schnellstmöglich bei seinen Kund:innen ankommen.

Gasspeicherumlage:

Mit der Gasspeicherumlage in Höhe von netto 0,059 Cent/kWh (brutto 0,07 Cent/kWh) werden die Kosten für die Befüllung der deutschen Gasspeicher umgelegt. Die Befüllung ist erforderlich, um die Gasversorgung in Deutschland sicherzustellen und genügend Gas für den Winter vorrätig zu haben. Die Gasspeicherumlage wird halbjährlich neu berechnet, die aktuelle Umlage gilt bis zum 30.06.2023 – alle Änderungen werden jeweils automatisch zum Anpassungsstichtag in Ihren Arbeitspreis einfließen.

Weitere Informationen und die jeweils aktuelle Höhe der Umlagen werden auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH, veröffentlicht unter www.tradinghub.eu/de-de.

Senkung der Umsatzsteuer:

Als Teil des dritten Entlastungspakets senkt die Bundesregierung den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent. Auch diese Steuersenkung gibt BS|ENERGY eins zu eins an seine Kund:innen weiter. Durch die Anpassung der Abschläge ergeben sich möglicherweise Überzahlungen, die spätestens bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung ausgeglichen werden. Die oben ausgewiesenen Bruttopreise beinhalten noch 19 % USt

Häufig gestellte Fragen – und Antworten darauf (FAQ):

Warum wurden von der Bundesregierung die neuen Umlagen eingeführt?

Die Preise für Erdgas auf den europäischen Energiemärkten sind in den letzten Monaten explosionsartig angestiegen. Grund dafür sind insbesondere reduzierte Gaslieferungen aus Russland. Gleichzeitig ist die Versorgungslage in Deutschland weiterhin angespannt. Die Bundesregierung setzt alles daran, die Versorgung mit Erdgas im Winter zu sichern, die Speicher ausreichend zu füllen und die Stabilität des Versorgungssystems zu gewährleisten. Zur Finanzierung Maßnahmen wurde die neue Umlage eingeführt, die von allen Gaskunden getragen werden müssen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das auch noch einmal ausführlich in einem Informationspapier dargestellt:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gasumlage.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Was ist die Gasspeicherumlage?

Um für den Winter gewappnet zu sein, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November die Speicher nahezu voll sein müssen. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Gaskunden umgelegt und dafür die neue Gasspeicherumlage zum 1. Oktober 2022 eingeführt, die von allen Gaskunden getragen wird. Die Gasspeicherumlage hat aktuell eine Höhe von 0,059 ct/kWh (netto).

Weshalb steigt die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie betrug bislang lediglich null Cent pro Kilowattstunde und war daher nicht von Bedeutung. Die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage ist erforderlich, um die gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt als Regelenergie beschafft werden. Aufgrund der aktuellen Marktsituation sind diese Zusatzeinkäufe aktuell sehr teuer, daher der spürbare Anstieg der Umlage. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird alle 12 Monate neu ermitelt.

Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis aus?

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßt BS|ENERGY die von der Bundesregierung beschlossene Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% zwischen dem 1.10.2022 und dem 31.03.2024. BS|ENERGY wird die Umsatzsteuerreduzierung vollständig an unsere Kundeninnen und Kunden weitergeben.

Auf welche Preiserhöhungen müssen sich Verbraucher und Verbraucherinnen noch einstellen?

Prognosen zur Entwicklung am Energiemarkt sind aktuell wegen der extremen Preissprünge sehr schwierig – trotz unserer langfristig angelegten Beschaffungsstrategie. Laut Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, müssen Gaskunden von 2023 an mit bis zu dreimal höheren Abschlägen rechnen. Demnach müssten Gaskunden, die jetzt 1.500 Euro jährlich für Gas zahlen, künftig mit 4.500 Euro rechnen. Die Großhandelspreise haben sich teilweise schon versiebenfacht. Verzögert werden dies auch die Verbraucher zu spüren bekommen.


Wenn die Lieferungen aus Russland dauerhaft ausbleiben, wird das auf den Beschaffungsmärkten zu weiteren Preissteigerungen führen. Richtig ist aber auch, dass wir in Deutschland aktuell mehr als 65 Prozent der Gasmengen aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Norwegen, importieren. Diese Mengen werden uns auch zukünftig stabil zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden vier neue Terminals für den Import von flüssigem Erdgas nach Deutschland uns unabhängiger von Russland machen.

Warum erhöht sich mein Abschlag so stark?

Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet. Weil die Preise für Erdgas so stark angestiegen sind und um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir Ihren Abschlag erhöht.

Kann ich meinen Abschlag individuell anpassen?

Die Preise für Strom und Gas kennen aktuell leider nur eine Richtung: Steil nach oben. Daher empfehlen wir unbedingt, den Abschlag nicht zu senken, denn jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht die Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Passen Sie ganz unkompliziert online Ihre Abschläge an Ihren aktuellen Verbrauch an – so lassen sich Nachzahlungen vermeiden und Energiekosten im Griff behalten. Link zu MEIN|PORTAL

Sollte jetzt der Zählerstand übermittelt werden?

Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Sie können uns aber online Ihren Zählerstand über Ihr Kundenportal mitteilen. Falls Sie uns telefonisch erreichen möchten, bitten wir in der aktuellen Situation um Ihr Verständnis, dass es derzeit zu erheblich langen Wartezeiten kommen kann. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.

Müssen Kunden von BS|ENERGY wegen der Umlagen oder der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?

Nein. Kunden müssen nichts tun. Über Ihren neuen Arbeits- oder Grundpreis und Abschlag wurden alle Kunden bereits persönlich informiert. Und der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen unserer Kunden automatisch berücksichtigt.

Was ist zu tun, wenn die aktuelle Situation dazu führt, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt?

BS|ENERGY ist für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.


Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.

Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, dann nutzen Sie die aufgeführten Beratungsangebote. Die Beratungs- und Anlaufstellen werden eine Lösung mit Ihnen finden.

Lohnt es sich bei BS|ENERGY zu bleiben?

Ja, auf jeden Fall lohnt es sich bei BS|ENERGY zu bleiben! Unsere Strom- und Gaspreise sind aktuell im Marktvergleich weiterhin attraktiv. Außerdem treiben wir die Energiewende in Braunschweig voran und engagieren uns für die Region und die Menschen.
Mit uns an Ihrer Seite blicken Sie in eine sichere, nachhaltige Zukunft. Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.

Was jetzt tun?

Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.

Wir helfen Ihnen dabei, Strom und Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.


Auf der Web-Unterseite „Energiespartipps“ haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen. Weitere Energiespartipps finden Sie außerdem auf der Internetseite
www.ganz-einfach-energiesparen.de.