Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der
Ladeinfrastruktur von BS|ENERGY durch Kunden,
Roaming-Partner sowie Direct Payment

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der LÖWENLADEN App/Webanwendung und deren Services

Stand: 01.06.2023

Die bisherige Version der AGB finden Sie hier.

  1. Vertrag, Vertragsschluss und Vertragsbestandteile 
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der LÖWENLADEN App/Webanwendung und seiner Services („AGB“) regeln das von der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft und Co. KG (“BS|ENERGY”) dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht der LÖWENLADEN APP/Webanwendung und dessen Services, u.a. für den Zugang zu und der Nutzung der BS|ENERGY-Ladestationen sowie die Nutzung der Ladestationen von Roaming-Partnern (vgl. Ziffer 1.2) durch die App/Webanwendung oder die Nutzung der Ladekarte(n)/des Ladeschlüssels (nachfolgend zusammengefasst: „Ladekarte“). Von der Nutzung der Ladeinfrastruktur mittels der App/Webanwendung oder Ladekarte ist ebenfalls der Ladevorgang umfasst (vgl. Ziffer 2). 
    2. Standorte der BS|ENERGY Ladeinfrastruktur sowie die zugänglichen Ladeinfrastruktur von Roaming-Partnern können in der LÖWENLADEN App/Webanwendung oder unter www.bs-energy.de/loewenladen eingesehen werden.
    3. Vertragsbestandteile des Vertrags zwischen dem Kunden und BS|ENERGY sind diese AGB, die Angaben im Online-Registrierungsformular, die Vertragsbestätigung von BS|ENERGY, die Zugangsdaten zur Benutzung der Ladeinfrastruktur (Contract-ID) und – sofern dies erfolgt ist – die dem Kunden auf seinen Wunsch ausgehändigte Ladekarte. Die Ladekarte bleibt im Eigentum der BS|ENERGY und ist auf Verlangen von BS|ENERGY zurückzugeben. BS|ENERGY hat insbesondere das Recht, eine ausgehändigte Ladekarte jederzeit gegen eine neue Karte auszutauschen.  
    4. Ein Vertrag auf Basis dieser AGB kommt erst durch die Vertragsbestätigung von BS|ENERGY in Textform zustande. 
    5. Das Nutzungsrecht der Ladestationen beginnt mit Abschluss der Registrierung in der App/Webanwendung bzw. mit dem Zugang der Contract-ID beim Kunden.
    6. Der Tarif BS|Löwenladen steht nur Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zu. Die BS|ENERGY behält sich vor, eine entsprechende Einordnung des Kunden vorzunehmen.
    7. BS|ENERGY behält sich ausdrücklich vor, Verträge mit Kunden, die den Tarif BS|Löwenladen widerrechtlich nutzen, fristlos zu kündigen.
  2. Nutzung und Ladevorgang 
    1. Die Ladestation kann durch den Kunden genutzt werden, sobald der Kunde sich über seine Contract-ID oder Ladekarte an der Ladeinfrastruktur identifiziert hat. Im Anschluss an die Identifizierung startet der Ladevorgang.
    2. Mit der Identifizierung gemäß Ziffer 2.1. entsteht jeweils ein separater Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und BS|ENERGY hinsichtlich der Nutzung der Ladestation. Der Nutzungsvertrag berechtigt den Kunden zur Nutzung des Ladepunktes für die Dauer seines Ladevorgangs. 
    3. Der Ladevorgang wird durch erneute Identifizierung sowie das anschließende Lösen des Ladekabels durch den Kunden beendet.
  3. Vertragslaufzeit, Kündigung 
    1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    2. Dieser Vertrag kann, ohne Einhaltung einer Frist, von beiden Seiten in Textform gekündigt werden. BS|ENERGY bestätigt die Kündigung nach Eingang in Textform.
    3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. 
  4. Vertragsänderungen 
    1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den jeweils gültigen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen Verwaltungsentscheidungen. BS|ENERGY kann die Regelungen dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung dieses Vertrages für die BS|ENERGY unzumutbar wird. 
    2. BS|ENERGY ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderungen dem Kunden zumutbar sind. Anpassungen dieser Bedingungen sind nur zum Monatsersten möglich. BS|ENERGY wird den Kunden auf eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig in Textform hinweisen. Sollte der Kunde nicht mit den Änderungen einverstanden sein, steht ihm entsprechend Ziffer 3.2 das jederzeitige Kündigungsrecht zu, um den Vertrag zu beenden.
    3. Anpassungen dieser  AGB werden dem Kunden beim nächsten Start  der App/Webanwendung nach Inkrafttreten der neuen Regelungen mit Hilfe eines Pop-Up-Fensters angezeigt. Der Kunde wird aufgefordert, den geänderten AGB zuzustimmen, bevor mit der App/Webanwendung ein Ladevorgang an der Ladeinfrastruktur gestartet werden kann. Stimmt er zu, kann der Ladevorgang beginnen (vgl. Ziffer 2). Stimmt er nicht zu, ist die Nutzung der Ladeinfrastruktur mittels der App/Webanwendung nicht mehr möglich.
    4. BS|ENERGY ist ferner berechtigt, den Zugang des Kunden zur App/Webanwendung sowie seine Contract-ID und Ladekarte(n) vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, falls der Kunde diese Nutzungsbedingungen nicht bestätigt oder einer Anpassung der Nutzungsbedingungen widerspricht und diese nicht akzeptiert, obwohl die Anpassungen für den Kunden zumutbar waren. Ziffer 3.2 kann entsprechend angewandt werden.
  5. Zugangsberechtigung, Pflichten des Kunden
    1. Die Contract-ID oder die Ladekarte ermöglichen die Identifizierung des Kunden zur Freischaltung der Ladeinfrastruktur von BS|ENERGY sowie Roaming-Partnern.
    2. Die Weitergabe oder Übertragung der Contract-ID sowie der Ladekarte an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für Angehörige im Sinne des §11 Absatz 1 Nr. 1 StGB. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwendung der Contract-ID und der Ladekarte. Sollte die Vermutung bestehen, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis von der Contract-ID erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, BS|ENERGY hierüber unverzüglich per E-Mail (service@bs-energy.de) zu informieren.
    3. Bei Verlust der Ladekarte ist der Kunde verpflichtet, die BS|ENERGY hierüber unverzüglich per E-Mail (service@bs-energy.de) zu informieren. Die BS|ENERGY verpflichtet sich, die Ladekarte sowie ggf. die Contract-ID des Kunden unverzüglich nach Mitteilung zu sperren und wird den Kunden über die Sperrung informieren. Der Kunde stellt BS|ENERGY von sämtlichen Ansprüchen frei, die bis zur Sperrung der Ladekarte bzw. ggf. der Contract-ID entstehen. 
    4. Der Kunde schließt in eigener Verantwortung sein Elektrofahrzeug an die Ladeinfrastruktur des Ladeinfrastrukturbetreibers an. Ihm obliegt sowohl die ordnungsgemäße Verwendung eines für die Belastungskapazität zugelassenen Ladekabels als auch die Überwachung des Ladevorgangs selbst. Dabei hat der Kunde vor der Benutzung der Ladeinfrastruktur zu prüfen, ob das Ladekabel oder die Steckvorrichtungen erkennbare Beschädigungen aufweisen. Sollten Beschädigungen, insbesondere Risse oder Blankstellen am Ladekabel festgestellt werden, ist es dem Kunden untersagt, einen Ladevorgang zu starten. Im Übrigen sind die jeweiligen Herstellerangaben zu beachten. 
    5. Es ist strengstens verboten, die Ladeinfrastruktur in irgendeiner Form zu manipulieren.
    6. Schäden an der oder Fehlfunktionen der Ladeinfrastruktur und Vandalismus sind BS|ENERGY unverzüglich zu melden. Hierzu kann die auf der Ladeinfrastruktur angegebene Notfallnummer 0531 96670883 angerufen werden. Eine Nutzung der Ladestation darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
    7. Für die Nutzung der Ladeinfrastruktur ist ausschließlich der dafür ausgewiesene Parkplatz vor der Ladestation zu benutzen. Dieser darf nur während des Ladevorganges in Anspruch genommen werden und ist nach Beendigung des Ladevorgangs zu räumen. Hierbei ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und vorzunehmen, wie beispielsweise die Kabelverbindung so herzustellen, dass etwaige Behinderungs- und Verletzungsgefahren Dritter verhindert werden.
    8. Ein dauerhafter Anspruch des Kunden auf Zugang und Nutzung der Ladeinfrastruktur bzw. auf Einrichtung und Aufrechterhaltung von Ladestationen sowohl der BS|ENERGY als auch der Roaming-Partner besteht nicht. Der Zugang zu den Ladestationen kann je nach Standort zeitlich beschränkt sein. Die Beschränkung der an den jeweiligen Ladestationen zur Verfügung gestellten elektrischen Energie bzw. die Stilllegung oder der Rückbau der Ladestation bleibt BS|ENERGY jederzeit vorbehalten.
    9. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kunden- und Vertragsdaten, beispielsweise seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Rechnungsanschrift und Zahlungsinformation der BS|ENERGY unverzüglich mitzuteilen und in der App/Webanwendung entsprechend aktuell zu halten. 
  1. Preise 
    1. Der Kunde ist verpflichtet, das für den jeweiligen Ladevorgang anfallende Entgelt zu zahlen. Das Nutzungsentgelt richtet sich nach den Preisen, die bei Vertragsschluss für das gewählte Produkt gelten und dem Kunden bei der Anmeldung per E-Mail mitgeteilt wurden. Preisänderungen für das gewählte Produkt werden den Kunden mit 14 Tagen Vorlauf per E-Mail mitgeteilt. Die jeweils gültigen Preise können zusätzlich in der App/Webanwendung und online unter www.bs-energy.de/loewenladen eingesehen werden .
    2. Änderungen der Umsatzsteuer werden gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung an den Kunden weitergegeben. 
  1. Messung, Abrechnungsgrundlage, Rechnung, Fälligkeit
    1. Während der Ladevorgänge wird die elektrische Energie durch registrierende Messungen sowie der Nutzungszeitraum in der jeweiligen Ladeinfrastruktur gemessen. Die an der Ladeinfrastruktur vom Kunden bezogene und durch den Ladeinfrastrukturbetreiber gelieferte Energiemenge sowie der Nutzungszeitraum werden von BS|ENERGY mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet. 
    2. BS|ENERGY ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die vom Ladeinfrastrukturbetreiber übermittelten Ladedaten zu verwenden. 
    3. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an den Kunden und gesondert von etwaigen anderen Vertragsbeziehungen des Kunden mit BS|ENERGY monatlich für die im jeweiligen Vormonat gemäß Ziffer 5.1 durch den Kunden genutzte Ladeinfrastruktur, so weit im Vormonat Ladeinfrastruktur genutzt wurde und BS|ENERGY die Verbrauchsdaten vom Ladesäulenbetreiber rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden. Die Rechnung enthält auch Angaben zu den Einzelverbräuchen je Ladevorgang (Zeitpunkt, Ort, Menge in kW/h). 
  1. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung 
    1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zu dem von BS|ENERGY nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen.
    2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so kann BS|ENERGY angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung ergreifen; fordert BS|ENERGY erneut zur Zahlung auf oder lässt BS|ENERGY den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt BS|ENERGY dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung. Entstehen BS|ENERGY durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Inkassodienstleisters als Verzugsschaden i. S. v. § 288 BGB ersatzfähige Kosten, sind diese vom Kunden zu ersetzen.
    3. Gegen Ansprüche von BS|ENERGY kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Hauptleistungspflichten. Es gilt weiterhin nicht für Forderungen des Kunden, die im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses nach Widerruf des Vertrages entstehen.
  1. Sperrung der Contract-ID und Ladekarte 
    1. BS|ENERGY ist berechtigt, die an den Kunden übermittelte Contract-ID sowie die ausgegebene(n) Ladekarte(n) zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit dies rechtfertigen, der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Contract-ID besteht, oder der Vertrag von einem der Vertragspartner gekündigt wurde. In diesen Fällen unterrichtet BS|ENERGY den Kunden über die Sperrung der Contract-ID unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe, soweit gesetzlich zulässig, möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperrung. Bei der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen ist BS|ENERGY berechtigt, das Zugangsrecht zur Ladeinfrastruktur durch Sperrung der Contract-ID sowie der ausgehändigten Ladekarte(n) zu versagen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Sperrung von Contract-ID sowie der ausgehändigten Ladekarte(n) außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass die hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. BS|ENERGY kann mit der Mahnung zugleich die Sperrung der Contract-ID sowie der Ladekarte(n) androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. 
    2. Darüber hinaus  kann eine Sperrung der Contract-ID sowie der Ladekarte im Fall  einer Nichtzustimmung der aktuellen AGB erfolgen (vgl. Ziffer  4.3., letzter Satz).
    3. BS|ENERGY hat die Sperrung durch Freischaltung der Contract ID und der Ladekarte(n) unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für die Sperrung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Sperrung und Freischaltung ersetzt hat. 
    4. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. 
  2. Haftung 
    1. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen der Ladeinfrastruktur sind gegen den jeweiligen Ladeinfrastrukturbetreiber zu richten. Die Kontaktdaten des Ladeinfrastrukturbetreibers teilt BS|ENERGY dem Kunden auf Anfrage mit. 
    2. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die schuldhaft durch ihn oder mit der ihm übergebenen Ladekarte durch Dritte an der Ladeinfrastruktur verursacht werden. 
    3. Die Haftung von BS|ENERGY sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden, insbesondere Schäden, die dadurch entstehen, dass die Ladeinfrastruktur durch den Nutzer entgegen der Bedienungsanleitung und diesen Nutzungsbedingungen oder auf sonstige unsachgemäße Weise benutzt werden oder die aus dem Verlust oder Diebstahl seiner Ladekarte(n) entstehen, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Partei regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
    4. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
    5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  1. Datenschutz 
    Im Rahmen des zwischen dem Kunden und der BS|ENERGY bestehenden Vertrags werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Näheres können Sie der Datenschutzinformation entnehmen. 
  1. Kommunikation
    Alle vertragswesentlichen Informationen, Unterlagen sowie rechtserhebliche Erklärungen wie Vertragsangebote, Preisänderungsmitteilungen, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bestätigungen etc. werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist verpflichtet, die Erreichbarkeit und die Aktualität der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse sicherzustellen.
  2. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung der Bedingungen so zu ändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck weit möglichst erreicht wird. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei Durchführung der Bedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Direct Payment

Stand: 01.06.2023

  1. Vertrag, Vertragsschluss und Vertragsbestandteile 
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Direct Payment („AGB“) regeln das von der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft und Co. KG (“BS|ENERGY”) dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht der BS|ENERGY-Ladestationen über die Anmeldung auf einer mobilen Website sowie den Strombezug.
    2. Standorte der BS|ENERGY Ladeinfrastruktur können in der App/Webanwendung LÖWENLADEN oder unter www.bs-energy.de/loewenladen eingesehen werden.
    3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde auf der mobilen Website die Zahlung des Ladevorgangs über den Button “Jetzt kostenpflichtig Laden” bestätigt.
  2. Stromlieferung 
    1. BS|ENERGY beliefert den Kunden mit Strom, sobald der Kunde die Zahlung durchgeführt hat und der Ladevorgang startet.
    2. Der Ladevorgang wird durch das Lösen des Ladekabels durch den Kunden beendet. 
  1. Preise und Preisanpassungen
    1. Für den Ladevorgang gelten die jeweils auf der mobilen Website ausgewiesenen Preise. Die genannten Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet. Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer erhöht.
    2. Das Nutzungsentgelt unterliegt einem einseitigen Preisbestimmungsrecht von BS|ENERGY und richtet sich nach den Preisen, die bei Vertragsschluss für das gewählte Produkt gelten. 
    3. Preisänderungen durch BS|ENERGY erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. 
    4. Änderungen der Umsatzsteuer werden gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung an den Kunden weitergegeben. 
  1. Anwendungsbeschreibung, Zugang per QR-Code und Rechnung
    1. Der am Ladepunkt angebrachte QR-Code für das Direct Payment kann vom Nutzer mit dem Barcodescanner eines Smartphones eingescannt werden und führt zu einer mobilen Website. Alternativ kann auch die ausgewiesene URL direkt im Browser eingeben werden. Zusätzlich muss dann noch die Ladepunktnummer des Ladepunktes vom Nutzer angegeben werden. 
    2. Nach Auswahl der bevorzugten Zahlungsmethode wird der Nutzer aufgefordert, seine Zahlungsdaten, Namen und Vornamen sowie E-Mail Adresse anzugeben. Bei der ersten Registrierung ist zusätzlich eine Bestätigung der E-Mail-Adresse erforderlich.
    3. Nach Bestätigung der AGB und der Datenschutzbestimmungen wird der Ladevorgang durch Klicken des Buttons “Jetzt kostenpflichtig Laden” gestartet. Bestätigt der Kunde die AGB oder Datenschutzbestimmungen nicht, ist eine Nutzung der Ladeinfrastruktur auf dem Wege des Direct Payment  nicht möglich.
    4. Der Ladevorgang wird durch das Lösen des Ladekabels durch den Kunden beendet. 
    5. Im Anschluss an den Ladevorgang wird ein Zahlungsbeleg an die angegebene E-Mail Adresse versandt.
  2. Zahlung per Kreditkarte
    1. Nach der Auswahlseite wird der Nutzer aufgefordert seine Kreditkarteninformationen einzugeben
    2. Mit dem Button „Jetzt kostenpflichtig Laden“ wird der Vorgang abgeschlossen. Nach erfolgreicher Eingabe und Übermittlung wird der Ladevorgang gestartet. 
    3. Es wird ein Maximalbetrag in Höhe von 50 € beim jeweiligen Bankinstitut vorautorisiert. Dieser Betrag wird während des Ladevorgangs von der Bank auf dem Kreditlimit blockiert und nach Ende des Ladevorgangs verrechnet. Abhängig vom Bankinstitut kann die Blockierung bis zu vier Wochen bestehen bleiben. 
    4. Der Maximalbetrag kann während eines Ladevorgangs nicht überschritten werden und stellt somit die maximalen Kosten des Ladevorgangs dar.
    5. Sofern eine aktive Datenverbindung zur Ladestation besteht, wird der Ladevorgang beendet, sobald der Maximalbetrag erreicht ist. Sollte keine Datenverbindung bestehen, kann es vorkommen, dass der Nutzer auch über den Maximalbetrag hinaus laden kann. Die Rechnung kann in diesem Fall ausnahmsweise dennoch nur im Umfang des Maximalbetrages gestellt werden.
  3. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde schließt in eigener Verantwortung sein Elektrofahrzeug an die Ladeinfrastruktur des Ladeinfrastrukturbetreibers an. Ihm obliegt sowohl die ordnungsgemäße Verwendung eines für die Belastungskapazität zugelassenen Ladekabels als auch die Überwachung des Ladevorgangs selbst. Dabei hat der Kunde vor der Benutzung der Ladeinfrastruktur zu prüfen, ob das Ladekabel oder die Steckvorrichtungen erkennbare Beschädigungen aufweisen. Sollten Beschädigungen, insbesondere Risse oder Blankstellen am Ladekabel festgestellt werden, ist es dem Kunden untersagt, einen Ladevorgang zu starten. Im Übrigen sind die jeweiligen Herstellerangaben zu beachten. 
    2. Es ist strengstens verboten, die Ladeinfrastruktur in irgendeiner Form zu manipulieren.
    3. Schäden an der oder Fehlfunktionen der Ladeinfrastruktur und Vandalismus sind BS|ENERGY unverzüglich zu melden. Hierzu kann die auf der Ladeinfrastruktur angegebene Notfallnummer 0531 96670883 angerufen werden. Eine Nutzung der Ladestation darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
    4. Für die Nutzung der Ladeinfrastruktur ist ausschließlich der dafür ausgewiesene Parkplatz vor der Ladestation zu benutzen. Dieser darf nur während des Ladevorganges in Anspruch genommen werden und ist nach Beendigung des Ladevorgangs zu räumen. Hierbei ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und vorzunehmen, wie beispielsweise die Kabelverbindung so herzustellen, dass etwaige Behinderungs- und Verletzungsgefahren Dritter verhindert werden.
    5. Ein dauerhafter Anspruch des Kunden auf Zugang und Nutzung der Ladeinfrastruktur bzw. auf Einrichtung und Aufrechterhaltung von Ladestationen sowohl der BS|ENERGY als auch der Roaming-Partner besteht nicht. Der Zugang zu den Ladestationen kann je nach Standort zeitlich beschränkt sein. Die Beschränkung der an den jeweiligen Ladestationen zur Verfügung gestellten elektrischen Energie bzw. die Stilllegung oder der Rückbau der Ladestation bleibt BS|ENERGY jederzeit vorbehalten.
  4. Messung, Abrechnungsgrundlage
    1. Während der Ladevorgänge wird die elektrische Energie durch registrierende Messungen sowie der Nutzungszeitraum in der jeweiligen Ladeinfrastruktur gemessen. Die an der Ladeinfrastruktur vom Kunden bezogene und durch den Ladeinfrastrukturbetreiber gelieferte Energiemenge sowie der Nutzungszeitraum werden von BS|ENERGY mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet. 
    2. BS|ENERGY ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die vom Ladeinfrastrukturbetreiber übermittelten Ladedaten zu verwenden. 
  5. Haftung 
    1. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen der Ladeinfrastruktur sind gegen den jeweiligen Ladeinfrastrukturbetreiber zu richten. Die Kontaktdaten des Ladeinfrastrukturbetreibers teilt BS|ENERGY dem Kunden auf Anfrage mit. 
    2. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die schuldhaft durch ihn oder mit der ihm übergebenen Ladekarte durch Dritte an der Ladeinfrastruktur verursacht werden. 
    3. Die Haftung von BS|ENERGY sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden, insbesondere Schäden, die dadurch entstehen, dass die Ladeinfrastruktur durch den Nutzer entgegen der Bedienungsanleitung und diesen Nutzungsbedingungen oder auf sonstige unsachgemäße Weise benutzt werden, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Partei regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
    4. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
    5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  6. Datenschutz 
    Im Rahmen des zwischen dem Kunden und der BS|ENERGY bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Näheres können Sie der Datenschutzinformation entnehmen. 
  1. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung der Bedingungen so zu ändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck weit möglichst erreicht wird. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei Durchführung der Bedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
    2. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzung für Kunden von Roaming-Partnern

Stand: 01.06.2023

  1. Vertragsinhalte
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der jeweiligen Ladeinfrastruktur der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft und Co. KG (“BS|ENERGY”) durch Kunden von Roaming-Partnern von BS|ENERGY (vgl. ZIffer 1.3). Von der Nutzung der Ladeinfrastruktur ist ebenfalls der Strombezug umfasst (vgl. Ziffer 2).  
    2. Standorte der BS|ENERGY Ladeinfrastruktur können in der App/Webanwendung LÖWENLADEN oder unter www.bs-energy.de/loewenladen eingesehen werden.
    3. Der Nutzer ist berechtigt, die Ladeinfrastruktur von BS|ENERGY unter Verwendung von RFID-Ladekarten oder Apps fremder E-Mobilitäts-Provider zu nutzen, sofern diese Roaming-Partner von BS|ENERGY sind. 
    4. Mit seiner Authentifizierung erklärt der Nutzer sich mit der Geltung dieser an der Ladestation per QR-Code ausgewiesenen AGB einverstanden.
  2. Stromlieferung 
    1. BS|ENERGY beliefert den Kunden mit Strom sobald der Kunde sich über seine Contract-ID identifiziert hat und der Ladevorgang startet.
    2. Der Ladevorgang wird durch die erneute Authentifizierung sowie das Lösen des Ladekabels durch den Kunden beendet. 
  3. Roaming
    1. Für die Nutzung der BS|ENERGY-Ladeinfrastruktur über das Roaming gelten die vorliegenden AGB. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Roaming-Partners.
    2. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur von BS|ENERGY durch einen Nutzer eines Roaming-Partners besteht nicht. Die Zusammensetzung der Roaming-Partner kann sich verändern.
    3. BS|ENERGY behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliche Nutzung der Roamingfunktionalität dies dem zuständigen Roaming-Partner zu melden und die Nutzungsmöglichkeit für den Nutzer deaktivieren zu lassen.
    4. Auf die Preise, die durch Roaming-Partner an Ihre Kunden verrechnet werden, hat BS|ENERGY keinen Einfluss. Fragen hierzu sind direkt an den jeweiligen Anbieter zu richten.
  4. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde schließt in eigener Verantwortung sein Elektrofahrzeug an die Ladeinfrastruktur des Ladeinfrastrukturbetreibers an. Ihm obliegt sowohl die ordnungsgemäße Verwendung eines für die Belastungskapazität zugelassenen Ladekabels als auch die Überwachung des Ladevorgangs selbst. Dabei hat der Kunde vor der Benutzung der Ladeinfrastruktur zu prüfen, ob das Ladekabel oder die Steckvorrichtungen erkennbare Beschädigungen aufweisen. Sollten Beschädigungen, insbesondere Risse oder Blankstellen am Ladekabel festgestellt werden, ist es dem Kunden untersagt, einen Ladevorgang zu starten. Im Übrigen sind die jeweiligen Herstellerangaben zu beachten. 
    2. Es ist strengstens verboten, die Ladeinfrastruktur in irgendeiner Form zu manipulieren.
    3. Schäden an der oder Fehlfunktionen der Ladeinfrastruktur und Vandalismus sind BS|ENERGY unverzüglich zu melden. Hierzu kann die auf der Ladeinfrastruktur angegebene Störmeldenummer angerufen werden. Eine Nutzung der Ladestation darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
    4. Für die Nutzung der Ladeinfrastruktur ist ausschließlich der dafür ausgewiesene Parkplatz vor der Ladestation zu benutzen. Dieser darf nur während des Ladevorganges in Anspruch genommen werden und ist nach Beendigung des Ladevorgangs zu räumen. Hierbei ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und vorzunehmen, wie beispielsweise die Kabelverbindung so herzustellen, dass etwaige Behinderungs- und Verletzungsgefahren Dritter verhindert werden.
    5. Ein dauerhafter Anspruch des Kunden auf Zugang und Nutzung der Ladeinfrastruktur bzw. auf Einrichtung und Aufrechterhaltung von Ladestationen sowohl der BS|ENERGY als auch der Roaming-Partner besteht nicht. Der Zugang zu den Ladestationen kann je nach Standort zeitlich beschränkt sein. Die Beschränkung der an den jeweiligen Ladestationen zur Verfügung gestellten elektrischen Energie bzw. die Stilllegung oder der Rückbau der Ladestation bleibt BS|ENERGY jederzeit vorbehalten.
  5. Messung, Abrechnungsgrundlage
    Während der Ladevorgänge wird die elektrische Energie durch registrierende Messungen sowie der Nutzungszeitraum in der jeweiligen Ladeinfrastruktur gemessen. Die an der Ladeinfrastruktur vom Kunden bezogene und durch den Ladeinfrastrukturbetreiber gelieferte Energiemenge sowie der Nutzungszeitraum werden von BS|ENERGY an den jeweiligen Roaming-Partner zur Abrechnung ggü. dem Kunden übermittelt. 
  1. Haftung 
    1. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen der Ladeinfrastruktur sind gegen den jeweiligen Ladeinfrastrukturbetreiber zu richten. 
    2. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die schuldhaft durch ihn oder mit der ihm übergebenen Ladekarte durch Dritte an der Ladeinfrastruktur verursacht werden. 
    3. Die Haftung von BS|ENERGY sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden, insbesondere Schäden, die dadurch entstehen, dass die Ladeinfrastruktur durch den Nutzer entgegen der Bedienungsanleitung und diesen AGB oder auf sonstige unsachgemäße Weise benutzt werden, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Partei regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
    4. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
    5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  2. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung der Bedingungen so zu ändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck weit möglichst erreicht wird. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei Durchführung der Bedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
    2. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.