Grund- und Ersatzversorgung Strom

Sie legen Wert auf kurze Kündigungsfristen, möchten sich nicht festlegen und nehmen dafür höhere Kosten in Kauf? Unsere Grund- und Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (HH OL) bietet Ihnen Zuverlässigkeit und einen fundierten Service.

Zuverlässig, sicher und flexibel

Im Rahmen der Ersatzversorgung Strom HH OL wird für maximal drei Monate versorgt, wer aus dem Niederspannungsnetz Strom bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dieses Produkt ist nur im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH verfügbar.

Was ist die Grundversorgung?

Als BS|ENERGY sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushalte in unserem Versorgungsgebiet rund um die Uhr zuverlässig mit Strom oder Gas zu versorgen – das nennt sich Grundversorgung.

Die Grundversorgung greift immer dann, wenn Sie als Verbraucher keinen eigenen Energievertrag aktiv abgeschlossen haben. Ziehen Sie beispielsweise in eine neue Wohnung und schalten das erste Mal das Licht ein oder drehen die Heizung auf, dann kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit uns zustande. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, ohne Energie dazustehen – wir sind von Anfang an für Sie da.

Als Grundversorger in unserem Netzgebiet beliefern wir die meisten Haushaltskunden vor Ort und übernehmen damit die gesetzliche Verantwortung für eine sichere und unterbrechungsfreie Energieversorgung.

Grundversorgung vs. Ersatzversorgung: Der direkte Vergleich

Wer vorübergehend keinen aktiven Strom- oder Gasvertrag hat, wird automatisch von uns als zuständigem Grundversorger beliefert. Dabei unterscheiden wir zwischen zwei rechtlichen Modellen, die je nach Situation zum Einsatz kommen:

Die Grundversorgung

Wann sie greift: Die Grundversorgung steht Ihnen prinzipiell immer zur Verfügung – zum Beispiel nach einem Umzug in eine neue Wohnung oder wenn Sie nach einer Kündigung keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben.

Laufzeit: Der Vertrag ist unbefristet.

Kündigung: Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen (14 Tagen) kündigen.

Preisanpassungen: Änderungen an unseren Preisen nehmen wir nur mit einem Vorlauf von mindestens sechs Wochen vor.

Die Ersatzversorgung

Wann sie greift: Die Ersatzversorgung (Notversorgung) ist unsere kurzfristige Lösung für Sie, wenn Sie plötzlich nicht mehr von Ihrem bisherigen Anbieter beliefert werden können – etwa bei einem gescheiterten Anbieterwechsel, einer Insolvenz Ihres Versorgers oder dem Verlust des Netznutzungsrechts.

Laufzeit: Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. Schließen Sie in dieser Zeit keinen neuen Vertrag ab, wechseln Sie anschließend automatisch in unsere reguläre Grundversorgung.

Kündigung: Die Ersatzversorgung endet sofort, sobald Sie einen neuen Energieliefervertrag abschließen.

Preisanpassungen: Bitte beachten Sie, dass die Energiekosten in der Ersatzversorgung deutlich höher ausfallen können, da wir die Preise flexibel zum 1. und 15. eines Monats an die aktuellen Beschaffungskosten anpassen dürfen.

Informationen zu den tatsächlich einfließenden staatlichen Kostenbelastungen.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber.

www.netztransparenz.de

Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden

Die Ersatzversorgung Strom Nicht-HH OL  gilt für Letztverbraucher ohne registrierende Leistungsmessung mit einem beruflichen, landwirtschaftliche oder gewerblichen Verbrauch über 10.000 kWh. Die Ersatzversorgung Strom Nicht-HH OL endet, sobald der Kunde auf Grundlage eines von ihm abgeschlossenen Stromliefervertrages versorgt wird, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Dieses Produkt ist nur im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH verfügbar.

Preis-Information Ersatzversorgung Strom Nicht-HH OL 01.01.2026 (PDF)
Preis-Information Ersatzversorgung Strom Nicht-HH OL SL 01.01.2026 (PDF)
Preis-Information Ersatzversorgung Strom Nicht-HH OL SHZ 01.01.2026 (PDF)

Für Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (ML) geltende Preis-Informationen in der Ersatzversorgung:

Preis-Informationen Ersatzversorgung Strom (ML) – gültig seit 01.01.2024 (PDF)

FAQs

Gesetzlich gesehen müssen Sie Ihren Strom oder Ihr Gas anmelden. Sollten Sie das im Umzugsstress jedoch vergessen, stehen Sie nicht ohne Energie da: Sobald Sie erstmals Energie verbrauchen, kommt automatisch ein Vertrag über die Grundversorgung mit uns zustande.

Ja, ein Wechsel lohnt sich in den meisten Fällen. Unsere Sondertarife mit zeitlicher Vertragsbindung sind in der Regel günstiger als der allgemeine Grundversorgungstarif für Strom und Gas. Ein weiterer großer Pluspunkt: In unseren Sondertarifen können Sie sich oftmals durch Preisgarantien zuverlässig vor unvorhergesehenen Preisschwankungen am Energiemarkt schützen. Die Grundversorgung hat jedoch auch einen entscheidenden Vorteil: Sie bietet Ihnen maximale Flexibilität, da Sie diesen Vertrag jederzeit kurzfristig mit einer Frist von nur zwei Wochen (14 Tagen) kündigen können.

Am einfachsten werfen Sie einen Blick auf Ihre aktuelle Strom- oder Gasrechnung – oft ist der Name des Grundversorgers direkt unter „Netzbetreiber“ aufgeführt. Alternativ können Sie online über Ihre Postleitzahl suchen oder bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber nachfragen, da dieser alle drei Jahre ermittelt, welches Unternehmen die meisten Haushalte in der Region versorgt. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich auch jederzeit an die Verbraucherzentrale wenden – diese ist generell eine gute unabhängige Anlaufstelle bei Fragen oder Problemen rund um Energieverträge.

Möchten Sie in einen unserer anderen Tarife wechseln, können Sie Ihren Grundversorgungsvertrag ganz flexibel mit einer Frist von zwei Wochen in Textform – zum Beispiel per E-Mail oder Brief – kündigen. Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden, übernimmt dieser in der Regel die Kündigung bei uns für Sie.

Um die Versorgungssicherheit jederzeit für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, besteht der Strommix in unseren Grundversorgungstarifen aus einer Kombination von konventionellen und ökologischen Energieträgern. Wenn Sie das Klima schonen möchten, bieten wir spezielle Ökostrom-Sondertarife an, die oftmals nicht nur klimaneutral, sondern auch noch günstiger als die Grundversorgung sind. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Die Grundversorgung soll sicherstellen, dass jeder mit Energie versorgt wird. Allerdings sind wir im äußersten Fall dazu berechtigt, außerordentlich zu kündigen und die Versorgung zu unterbrechen, wenn Kunden sich in erheblichem Zahlungsverzug befinden und auch auf mehrfache Mahnungen nicht reagieren oder Manipulationen am Zähler vornehmen. Bitte sprechen Sie uns bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig an – gemeinsam finden wir eine Lösung.

Als neuer Mieter empfehlen wir Ihnen, uns direkt Bescheid zu geben. Zwar haben Sie durch das bloße Einschalten des Lichts bereits automatisch einen Grundversorgungsvertrag mit uns abgeschlossen – melden Sie sich jedoch nicht namentlich bei uns, besteht die Gefahr, dass wir die Rechnung fälschlicherweise an Ihren Vermieter schicken.

Seit dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Der technische Wechsel des Strom- oder Gasanbieters muss nun innerhalb von nur 24 Stunden durchgeführt werden. Das bedeutet für Sie, dass eine An- oder Abmeldung bei einem Umzug nur noch für die Zukunft möglich ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei einem Umzug frühzeitig – am besten mit zwei Wochen Vorlauf – um die Ummeldung zu kümmern.

Nein, davor müssen Sie keine Angst haben. Bei einem Wechsel des Stromanbieters werden weder Leitungen getrennt noch Zähler umgeschraubt. Der Strom fließt ohne jegliche Unterbrechung weiter, da er physikalisch ohnehin aus dem Netz Ihres regionalen Stromnetz-Betreibers kommt.

Unser Grundversorgungstarif besteht immer aus zwei Teilen: einem festen Grundpreis und einem nutzungsabhängigen Arbeitspreis für die verbrauchten Kilowattstunden. Diese Preise beinhalten neben den eigentlichen Beschaffungs- und Vertriebskosten auch alle gesetzlichen Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzentgelte sowie die Kosten für den Messstellenbetrieb.

Nein, als örtlicher Grundversorger sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Haushalt in unserem Versorgungsgebiet mit Energie zu beliefern. Eine Ablehnung ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig – beispielsweise dann, wenn uns die Belieferung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann.