Sparen mit Wallbox & Wärmepumpe

So profitieren Sie vom neuen §14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 werden Haushalte mit modernen Stromverbrauchern belohnt. Wer eine Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder einen Stromspeicher betreibt, kann dauerhaft bei den Netzentgelten sparen – ganz einfach und automatisch.

Sparen mit Wallbox & Wärmepumpe

So profitieren Sie vom neuen §14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 werden Haushalte mit modernen Stromverbrauchern belohnt. Wer eine Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder einen Stromspeicher betreibt, kann dauerhaft bei den Netzentgelten sparen – ganz einfach und automatisch.

Was steckt dahinter?

Das Stromnetz steht vor großen Herausforderungen: Immer mehr Elektroautos, Wärmepumpen und Solaranlagen müssen gleichzeitig verwaltet werden. Um das Netz stabil zu halten, dürfen Netzbetreiber seit 2024 bestimmte leistungsstarke Geräte in Haushalten bei drohenden Engpässen kurzzeitig drosseln.

Das klingt zunächst nach einem Nachteil – ist aber in der Praxis kaum spürbar. Und als Gegenleistung erhalten Sie eine dauerhafte Reduzierung Ihrer Netzentgelte, die normalerweise rund 27 % Ihres Strompreises ausmachen.
Geregelt wird das Ganze im §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Solarstrom wird zum Laden des E-Autos und für die Wärmepumpe genutzt.

Was passiert bei der Drosselung?

Keine Sorge: Ihr normaler Haushaltsstrom ist zu keinem Zeitpunkt betroffen. Licht, Kühlschrank, Fernseher – alles läuft wie gewohnt weiter.

Nur das angemeldete Gerät (z. B. Ihre Wallbox oder Wärmepumpe) kann bei einem Netzengpass vorübergehend in seiner Leistung reduziert werden – aber niemals vollständig abgeschaltet. Die Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer garantiert.

Das bedeutet konkret:

  • Ihr Elektroauto wird weiter geladen – nur etwas langsamer
  • Ihre Wärmepumpe heizt weiter – Ihre Räume kühlen nicht aus
  • Solche Drosselungen sind seltene Ausnahmesituationen – die Ersparnis erhalten Sie aber dauerhaft

Für welche Geräte gilt die Regelung?

Die Regelung betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen – also Geräte mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, die direkt am Niederspannungsnetz angeschlossen sind:

Icon blaue Flamme auf orangener Flamme umrandet von einem blauen Kreis

§14a EnWG

Im Überblick

Wallbox

Ihre private Ladestation für das Elektroauto.

Inklusive Heizstäben und Notheizvorrichtungen.

Klimaanlage

Fest installierte Anlagen zur Raumkühlung.

Stromspeicher

Batteriespeicher, die Strom aus dem Netz beziehen.

Nachtspeicherheizungen sind ausgenommen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Erklärvideo

Unser regionaler Netzbetreiber BS|NETZ erläutert in diesem Erklärvideo die drei Module des §14a EnWG schnell und verständlich:

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Ihre drei Sparmodelle im Überblick

Sie haben die Wahl zwischen drei Modulen – je nach Gerät und Verbrauchsverhalten lohnt sich ein anderes Modell für Sie.

Modul 1

Die Pauschale

Ideal für: Wallbox-Besitzer

Sie erhalten eine feste jährliche Gutschrift auf Ihre Stromrechnung – unabhängig davon, wie viel Strom Ihr Gerät verbraucht. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Netzgebiet ab und wird jährlich angepasst.

  • Kein separater Zähler erforderlich
  • Wird automatisch in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt
  • Standardmodell bei Neuanmeldung – ohne aktive Wahl werden Sie hier eingetragen
  • Kombinierbar mit Modul 3

Modul 2

Der Wärmepumpentarif

Ideal für: Wärmepumpen-Besitzer mit hohem Verbrauch

Hier profitieren Sie direkt pro verbrauchter Kilowattstunde:

  • Der Netz-Arbeitspreis sinkt auf 40 % des normalen Wertes – das entspricht einer Ersparnis von 60 % pro kWh
  • Der Netz-Grundpreis entfällt vollständig
  • Je mehr Strom Ihre Wärmepumpe verbraucht, desto mehr sparen Sie

Voraussetzung: Für Modul 2 benötigen Sie einen separaten Stromzähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung.

Modul 3

Zeitvariable Tarife

Ideal für: Flexible Verbraucher mit Smart Meter

Dieses Modul belohnt Sie dafür, dass Sie Ihren Stromverbrauch gezielt in günstige Zeiten verlagern. Es gibt drei Preiszonen:

  • Niedertarif: besonders günstige Netzentgelte
  • Standardtarif: mittlere Netzentgelte
  • Hochtarif: höhere Netzentgelte in Spitzenzeiten

Die Preiszonen passen sich quartalsweise an die Netzsituation an. Voraussetzungen:

  • Nur in Kombination mit Modul 1 buchbar, nicht eigenständig
  • Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) ist erforderlich
  • Kein separater Zähler nötig

Wichtig: Dieses Modul lohnt sich nur, wenn Sie Ihren Verbrauch wirklich flexibel steuern können. Wer viel Strom in den Spitzenzeiten bezieht, zahlt am Ende möglicherweise mehr.

Welches Modul passt zu mir?

Modul 1Modul 2Modul 3
Geeignet fürWallboxWärmepumpeFlexible Verbraucher
ErsparnisFeste Pauschale-60 % pro kWhVariabel
Separater ZählerNicht nötigErforderlichNicht nötig
Smart MeterNicht nötigNicht nötigErforderlich
KombinierbarMit Modul 3EigenständigNur mit Modul 1
Verbrauch in kWhErsparnis Modul 1Ersparnis Modul 2Ersparnis Modul 3
1000110,35 EUR34,50 EURAbhängig vom Verbrauchsverhalten
2000110,35 EUR69,00 EURAbhängig vom Verbrauchsverhalten
3000110,35 EUR103,50 EURAbhängig vom Verbrauchsverhalten
4000110,35 EUR138,00 EURAbhängig vom Verbrauchsverhalten
5000110,35 EUR172,50 EURAbhängig vom Verbrauchsverhalten

*Im Jahr 2026 im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH

Was gilt für meine bestehende Anlage?

Neue Anlagen ab 1. Januar 2024

Für alle Geräte, die ab 2024 installiert wurden, ist die Teilnahme an der Steuerung verpflichtend. Die Anmeldung übernimmt in der Regel Ihr Elektroinstallateur direkt bei der Inbetriebnahme.

Ältere Anlagen – Ihr Bestandsschutz

Wärmepumpe über 4,2 kW, installiert vor 2024:
Sie haben bis zum 31. Dezember 2028 die Wahl zwischen der alten Regelung und den neuen Modulen 1, 2 oder 3. Ab dem 1. Januar 2029 gilt automatisch die neue Regelung.

Wärmepumpe unter 4,2 kW, installiert vor 2024:
Für freiwillig angemeldete Kleinanlagen gilt weiterhin ausschließlich die alte Netzentgeltreduzierung. Ab 2029 entfällt die Steuerungspflicht – und damit auch die Netzentgeltreduzierung für diese Anlagen.

Achtung beim freiwilligen Wechsel:
Wenn Sie als Bestandskunde freiwillig in die neuen Regelungen wechseln, ist das endgültig. Eine Rückkehr zur alten Regelung ist nicht möglich. Lassen Sie sich daher vorher von uns beraten.

Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice! Unsere Energie-Experten beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen dabei, Ihr volles Einsparpotenzial zu realisieren.

FAQs

Drosselungen sind seltene Ausnahmesituationen. In der Praxis passiert das sehr selten. Die Netzentgeltreduzierung erhalten Sie aber in jedem Fall – unabhängig davon, ob eine Drosselung je stattfindet.

Ja. Ein Modulwechsel ist grundsätzlich möglich und muss über uns als Ihren Stromlieferanten beantragt werden. Der Wechsel wird wirksam, sobald der Netzbetreiber ihn bestätigt.

Die Pauschale gilt pro Zählpunkt. Betreiben Sie mehrere steuerbare Geräte über denselben Zähler, erhalten Sie die Gutschrift einmal. Bei separaten Zählpunkten kann sie entsprechend mehrfach gewährt werden.

Die Reduzierung wird direkt in Ihrer Stromrechnung berücksichtigt – Sie müssen nichts weiter tun. Voraussetzung ist, dass Ihr Installateur die korrekte Erstmeldung beim Netzbetreiber vorgenommen hat.