Was steckt dahinter?
Das Stromnetz steht vor großen Herausforderungen: Immer mehr Elektroautos, Wärmepumpen und Solaranlagen müssen gleichzeitig verwaltet werden. Um das Netz stabil zu halten, dürfen Netzbetreiber seit 2024 bestimmte leistungsstarke Geräte in Haushalten bei drohenden Engpässen kurzzeitig drosseln.
Das klingt zunächst nach einem Nachteil – ist aber in der Praxis kaum spürbar. Und als Gegenleistung erhalten Sie eine dauerhafte Reduzierung Ihrer Netzentgelte, die normalerweise rund 27 % Ihres Strompreises ausmachen.
Geregelt wird das Ganze im §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Was passiert bei der Drosselung?
Keine Sorge: Ihr normaler Haushaltsstrom ist zu keinem Zeitpunkt betroffen. Licht, Kühlschrank, Fernseher – alles läuft wie gewohnt weiter.
Nur das angemeldete Gerät (z. B. Ihre Wallbox oder Wärmepumpe) kann bei einem Netzengpass vorübergehend in seiner Leistung reduziert werden – aber niemals vollständig abgeschaltet. Die Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer garantiert.
Das bedeutet konkret:
- Ihr Elektroauto wird weiter geladen – nur etwas langsamer
- Ihre Wärmepumpe heizt weiter – Ihre Räume kühlen nicht aus
- Solche Drosselungen sind seltene Ausnahmesituationen – die Ersparnis erhalten Sie aber dauerhaft
Für welche Geräte gilt die Regelung?
Die Regelung betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen – also Geräte mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, die direkt am Niederspannungsnetz angeschlossen sind:
§14a EnWG
Im Überblick
Wallbox
Ihre private Ladestation für das Elektroauto.
Wärmepumpe
Inklusive Heizstäben und Notheizvorrichtungen.
Klimaanlage
Fest installierte Anlagen zur Raumkühlung.
Stromspeicher
Batteriespeicher, die Strom aus dem Netz beziehen.
Hinweis:
Nachtspeicherheizungen sind ausgenommen.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Erklärvideo
Unser regionaler Netzbetreiber BS|NETZ erläutert in diesem Erklärvideo die drei Module des §14a EnWG schnell und verständlich:
Ihre drei Sparmodelle im Überblick
Sie haben die Wahl zwischen drei Modulen – je nach Gerät und Verbrauchsverhalten lohnt sich ein anderes Modell für Sie.
Modul 1
Die Pauschale
Ideal für: Wallbox-Besitzer
Sie erhalten eine feste jährliche Gutschrift auf Ihre Stromrechnung – unabhängig davon, wie viel Strom Ihr Gerät verbraucht. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Netzgebiet ab und wird jährlich angepasst.
- Kein separater Zähler erforderlich
- Wird automatisch in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt
- Standardmodell bei Neuanmeldung – ohne aktive Wahl werden Sie hier eingetragen
- Kombinierbar mit Modul 3
Modul 2
Der Wärmepumpentarif
Ideal für: Wärmepumpen-Besitzer mit hohem Verbrauch
Hier profitieren Sie direkt pro verbrauchter Kilowattstunde:
- Der Netz-Arbeitspreis sinkt auf 40 % des normalen Wertes – das entspricht einer Ersparnis von 60 % pro kWh
- Der Netz-Grundpreis entfällt vollständig
- Je mehr Strom Ihre Wärmepumpe verbraucht, desto mehr sparen Sie
Voraussetzung: Für Modul 2 benötigen Sie einen separaten Stromzähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Modul 3
Zeitvariable Tarife
Ideal für: Flexible Verbraucher mit Smart Meter
Dieses Modul belohnt Sie dafür, dass Sie Ihren Stromverbrauch gezielt in günstige Zeiten verlagern. Es gibt drei Preiszonen:
- Niedertarif: besonders günstige Netzentgelte
- Standardtarif: mittlere Netzentgelte
- Hochtarif: höhere Netzentgelte in Spitzenzeiten
Die Preiszonen passen sich quartalsweise an die Netzsituation an. Voraussetzungen:
- Nur in Kombination mit Modul 1 buchbar, nicht eigenständig
- Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) ist erforderlich
- Kein separater Zähler nötig
Wichtig: Dieses Modul lohnt sich nur, wenn Sie Ihren Verbrauch wirklich flexibel steuern können. Wer viel Strom in den Spitzenzeiten bezieht, zahlt am Ende möglicherweise mehr.
Welches Modul passt zu mir?
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 | |
| Geeignet für | Wallbox | Wärmepumpe | Flexible Verbraucher |
| Ersparnis | Feste Pauschale | -60 % pro kWh | Variabel |
| Separater Zähler | Nicht nötig | Erforderlich | Nicht nötig |
| Smart Meter | Nicht nötig | Nicht nötig | Erforderlich |
| Kombinierbar | Mit Modul 3 | Eigenständig | Nur mit Modul 1 |
Rechenbeispiel:
| Verbrauch in kWh | Ersparnis Modul 1 | Ersparnis Modul 2 | Ersparnis Modul 3 |
|---|---|---|---|
| 1000 | 110,35 EUR | 34,50 EUR | Abhängig vom Verbrauchsverhalten |
| 2000 | 110,35 EUR | 69,00 EUR | Abhängig vom Verbrauchsverhalten |
| 3000 | 110,35 EUR | 103,50 EUR | Abhängig vom Verbrauchsverhalten |
| 4000 | 110,35 EUR | 138,00 EUR | Abhängig vom Verbrauchsverhalten |
| 5000 | 110,35 EUR | 172,50 EUR | Abhängig vom Verbrauchsverhalten |
*Im Jahr 2026 im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH
Was gilt für meine bestehende Anlage?
Neue Anlagen ab 1. Januar 2024
Für alle Geräte, die ab 2024 installiert wurden, ist die Teilnahme an der Steuerung verpflichtend. Die Anmeldung übernimmt in der Regel Ihr Elektroinstallateur direkt bei der Inbetriebnahme.
Ältere Anlagen – Ihr Bestandsschutz
Wärmepumpe über 4,2 kW, installiert vor 2024:
Sie haben bis zum 31. Dezember 2028 die Wahl zwischen der alten Regelung und den neuen Modulen 1, 2 oder 3. Ab dem 1. Januar 2029 gilt automatisch die neue Regelung.
Wärmepumpe unter 4,2 kW, installiert vor 2024:
Für freiwillig angemeldete Kleinanlagen gilt weiterhin ausschließlich die alte Netzentgeltreduzierung. Ab 2029 entfällt die Steuerungspflicht – und damit auch die Netzentgeltreduzierung für diese Anlagen.
Achtung beim freiwilligen Wechsel:
Wenn Sie als Bestandskunde freiwillig in die neuen Regelungen wechseln, ist das endgültig. Eine Rückkehr zur alten Regelung ist nicht möglich. Lassen Sie sich daher vorher von uns beraten.
Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Möchten Sie wissen, welches Ersparnis-Modul am besten zu Ihrer Wohnsituation passt, oder wollen Sie mit Ihrer bestehenden Anlage freiwillig wechseln?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice! Unsere Energie-Experten beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen dabei, Ihr volles Einsparpotenzial zu realisieren.
FAQs
Drosselungen sind seltene Ausnahmesituationen. In der Praxis passiert das sehr selten. Die Netzentgeltreduzierung erhalten Sie aber in jedem Fall – unabhängig davon, ob eine Drosselung je stattfindet.
Ja. Ein Modulwechsel ist grundsätzlich möglich und muss über uns als Ihren Stromlieferanten beantragt werden. Der Wechsel wird wirksam, sobald der Netzbetreiber ihn bestätigt.
Die Pauschale gilt pro Zählpunkt. Betreiben Sie mehrere steuerbare Geräte über denselben Zähler, erhalten Sie die Gutschrift einmal. Bei separaten Zählpunkten kann sie entsprechend mehrfach gewährt werden.
Die Reduzierung wird direkt in Ihrer Stromrechnung berücksichtigt – Sie müssen nichts weiter tun. Voraussetzung ist, dass Ihr Installateur die korrekte Erstmeldung beim Netzbetreiber vorgenommen hat.
