FAQs

Stromanbieterwechsel – ganz einfach mit BS|ENERGY

Vor Vertragsabschluss:

Entscheiden Sie sich für BS|ENERGY. Nutzen Sie die Chance, registrieren Sie sich auf MEIN|PORTAL und schließen Sie Ihren Stromvertrag gleich online ab. BS|ENERGY übernimmt anschließend die Kündigung Ihres bisherigen Vertrages für Sie. Nach Ihrer Übermittlung des Zählerstandes zum Wechseldatum erhalten Sie von uns Ihre Vertragsbestätigung.

Nein, BS|ENERGY übernimmt die Kündigung Ihres bisherigen Vertrages für Sie.

Es gibt unterschiedliche Gründe den Stromanbieter zu wechseln, ob Sie es wegen der Kostenersparnis tun oder einen Naturstrom bevorzugen. Dabei lässt sich sagen, dass ein Stromanbieterwechsel grundsätzlich kostenlos ist. Ein Wechsel ist sogar nicht einmal zeitaufwendig, denn heutzutage bieten viele Stromanbieter wie BS|ENERGY einen Wechsel online an. Die Kündigung des alten Stromvertrags übernimmt BS|ENERGY ohne zusätzliche Kosten.

Jeder Stromzähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet werden kann. Die Zählernummer vom Stromzähler finden Sie meistens in der Nähe eines Barcodes. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie auch Ihre letzte Stromrechnung nehmen. Dort ist die Zählernummer ebenfalls angegeben.
Der Zählerstand kann ebenfalls dieser Anzeige entnommen werden. An Ihrem Stromzähler befindet sich eine Anzeige, die sich je nach aktuellem Verbrauch schneller oder langsamer dreht, darüber oder darunter steht “kWh”: Dies ist Ihr Zählerstand.

Sobald Sie den Stromanbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Stromversorger eine Schlussrechnung zusenden, damit dort Ihr Stromverbrauch bis zum Wechselzeitpunkt berücksichtigt werden kann. In dem Zuge werden Ihnen die bereits geleisteten Abschlagszahlungen vom alten Versorger erstattet.

Nach Vertragsabschluss:

Die Zahlung ist per Lastschriftverfahren oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung möglich.

In der Regel erfolgt die Abrechnung jährlich. Zur Erstellung Ihrer Abrechnung benötigen wir einen Zählerstand. Sofern der Zeitpunkt der Jahresablesung des Netzbetreibers nicht mit dem Zeitpunkt unserer Rechnungserstellung übereinstimmt, werden Sie von uns gesondert zu einer Ablesung aufgefordert.

 Sie haben aber das Recht, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen. Eine solche Abrechnung ist zusätzlich kostenpflichtig und erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Sprechen Sie uns dazu gern an.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: BS|ENERGY, Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG, Taubenstraße 7, 38106 Braunschweig, Telefax 0531 383-3487, service@bs-energy.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Grundbegriffe:

Ein Eintarifzähler ist die Standardvorrichtung, um den Stromverbrauch zu messen. Der Eintarifzähler verfügt nur über ein Zählwerk. Sobald Strom verbraucht wird, fängt der Eintarifzähler an zu rechnen. Hier wird nicht zwischen unterschiedlichen Zeiten und Tarifklassen unterschieden, damit wird stets der selbe Kilowattstundenpreis berechnet. Bei einem Zweitarifzähler ist der Unterschied, dass dieser Zähler zwei Zählwerke hat, damit kann er z.B. zwischen Tag- und Nachtverbrauch unterscheiden und so unterschiedliche Kilowattstundenpreise berücksichtigen kann.

Wärmepumpen arbeiten prinzipiell wie Kühlschränke, allerdings mit umgekehrter Wirkungsweise. Einer natürlichen Wärmequelle (Wasser, Erdreich, Luft) wird Wärme entzogen, um diese für den Heizbetrieb im Wohnhaus zu nutzen. Wärmepumpen sind an einen separaten Zähler und nicht am allgemeinen Haushaltsstromzähler angeschlossen. Aus diesem Grund muss für den Zähler, der den Verbrauch der Wärmepumpe misst, ein separater Versorgungsvertrag mit einem Stromprodukt für Wärmepumpen abgeschlossen werden.

BS|ENERGY bietet in verschiedenen Produkten spezielle Ausprägungen für Wärmepumpenbesitzer an. Bitte sprechen Sie hierzu bei Interesse unseren Kundenservice an.

Speicherheizungen/Nachtspeicherheizungen sind elektrisch betriebene Heizungen, bei der ein Wärmespeicher in den sogenannten Schwachlastzeiten (NT-Zeiten), durch im Vergleich zum Normaltarif günstiger angebotenen elektrischen Strom, aufgeheizt wird. Um Niedertarifstrom zu nutzen, bedarf es spezieller Stromzähler mit zwei Zählwerken für Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) sowie einer Einrichtung zur Tarifumschaltung. Die Umschaltung wird von den Energieversorgungsunternehmen (EVU) meist ferngesteuert mittels einer der Netzspannung aufmodulierten Frequenz Rundsteuertechnik) durchgeführt. Ab dem 01.01.2020 dürfen Speicherheizungen nach §10a der Energieeinsparverordnung nicht mehr betrieben werden.

BS|ENERGY bietet in verschiedenen Produkten spezielle Ausprägungen für Besitzer einer Nachtspeicherheizung an. Bitte sprechen Sie hierzu bei Interesse unseren Kundenservice an.

Nachtstromtarife lohnen sich vor allem für Haushalte, die eine größere Menge ihres Strombedarfs in den Nachtstunden beziehen. Um einen Nachttarif zu beziehen einen Doppeltarifzähler, der sowohl den Tagstrom (HT) als auch den Nachtstrom (NT) misst. Der Ein- oder Ausbau eines Doppeltarifzählers wird vom Netzbetreiber vorgenommen.

Weitere Grundbegriffe

Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Die Offshore-Haftungsumlage gilt seit dem 1. Januar 2013.

Die AbLa-Umlage dient der Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Mit ihr werden die Kosten sogenannter abschaltbarer Lasten gedeckt. Abschaltbare Lasten sind bestimmte Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie, deren Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit reduziert werden kann. Die AbLa-Umlage ist ab dem 1. Januar 2014 nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) von allen Letztverbrauchern zu zahlen.

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung wurde vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Industrien beschlossen. Danach können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV beantragen. Die den Übertragungsnetzbetreibern entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV-Umlage) anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt.

Die Steuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Der Brennwert des gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.