Hände halten und sortieren mehrere weiße Papiere über einem Holztisch mit einem Umschlag

Unterjährige Abrechnungsarten

BS|ENERGY bietet Ihnen an, Ihre Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserabrechnung auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich vornehmen zu lassen.

Ablauf

Sollten Sie eine Umstellung auf unterjährige Abrechnung Ihres Energieverbrauchs wünschen, nehmen wir diese in folgenden Schritten vor:

  • Die Zusatzvereinbarung zwischen Ihnen und BS|ENERGY geht bei uns ein.
  • Wir prüfen, wann eine Umstellung bei Ihnen möglich ist.
  • Sie bekommen ein Bestätigungsschreiben für die neue Rechnungsperiode sowie eine Karte für die Ablesung zum Umstellungsdatum von uns.
  • Nach der Ablesung erhalten Sie eine Abrechnung für den Energieverbrauch bis zur Umstellung. Diese beinhaltet auch die neue Abschlagsanforderung (sofern Sie sich nicht für eine monatliche Abrechnung entschieden haben).
  • Schließlich erstellen wir nach Ablauf des ersten Abrechnungszeitraums die erste Rechnung.

Ihr Beitrag

Damit wir Ihren Energieverbrauch korrekt abrechnen können, benötigen wir bei einer unterjährigen Veranschlagung Ihre Mithilfe. Sie müssen Ihre Zählerstände selbstständig ablesen und uns unter Angabe des Ablesedatums schriftlich mitteilen. Dazu bekommen Sie von uns Ablesekarten zugeschickt. Dafür gelten diese Bedingungen:

  • Bei einer monatlichen Abrechnung muss der Zählerstand am letzten Tag des Abrechnungsmonats abgelesen und bis zum dritten Werktag des Folgemonats übermittelt werden. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder bundesweite gesetzliche Feiertage sind.
  • Erfolgt die Abrechnung vierteljährlich, benötigen wir zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. den Zählerstand, übermittelt bis zum dritten Werktag des Folgemonats.
  • Bei halbjährlicher Abrechnung gilt der Zählerstand zum 30.06. und 31.12., übermittelt bis zum dritten Werktag des Folgemonats.

Nehmen Sie Kontakt auf

Wenn Sie den Service “Unterjährige Abrechnung” nutzen wollen, ist der Abschluss einer Zusatzvereinbarung erforderlich. Diese erhalten Sie bei unserem Kundenservice.

Kontakt aufnehmen

 

Risiken

Mit einem kürzeren Abrechnungszeitraum haben Sie eine größere Kontrolle über Ihre Energiekosten und Energieverbrauch, während Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge zukünftig schwanken. So sind vor allem die Heizkosten im Sommer deutlich niedriger als im Winter, wie Sie unten anhand der Diagramme sehen können. Bei einer unterjährigen Abrechnung müssen Sie also gegenüber den auf ein ganzes Jahr berechneten Abschlägen in der Heizperiode mit deutlich höheren Beträgen rechnen. Darüber hinaus steigt selbstverständlich der Aufwand, den Sie mit den – eventuell kostenpflichtigen – Überweisungen oder manuellen Einzahlungen haben, wenn uns keine Einzugsermächtigung vorliegt. Sollten Sie für zum Beispiel Strom und Gas unterschiedliche Abrechnungszeiträume mit uns vereinbaren, führen wir Sie auch unter unterschiedlichen Kundennummern und Sie bekommen separate Rechnungen von uns. Ratenzahlungen können wir Ihnen bei einer monatlichen Abrechnung gar nicht mehr, bei einem viertel- oder halbjährlichen Abrechnungsmodus nur noch eingeschränkt gewähren.

Kosten

Durch unsere zusätzlichen Serviceleistungen bei einer unterjährigen Abrechnung entstehen Ihnen Kosten, die wir Ihnen für das Erstellen und Versenden der monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Rechnungen aufgeben. Eine Rechnung bleibt dabei kostenfrei, da diese bereits im Grundpreis enthalten ist.

Drei Balkendiagramme mit den Titeln 'Abschlagszahlung', 'Vierteljährliche Abrechnung' und 'Monatliche Abrechnung', die den Verbrauch von Wasser, Erdgas/Fernwärme und Strom über Monate darstellen

Musterrechnung

Anhand der Musterrechnungen erklären wir Ihnen die wichtigsten Punkte Ihrer Jahresrechnung.

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