Sie fahren ein E-Auto? Wenn ja, ist das ist eine gute Nachricht! Sie unterstützen somit schon die Umwelt, sparen CO2-Emissionen und können nun zusätzlich sogar Geld damit verdienen! Wenn nein, vielleicht kommen Sie ja demnächst auf den Geschmack.
Zusammen mit unserem Partner carbonify bietet Ihnen als Fahrer/in eines rein elektrischen Pkw einen THG-Prämie von aktuell 340 EUR brutto (Verpflichtungsjahr 2026) an. Um sich diesen Bonus zu sichern, füllen Sie einfach bis spätestens 31.10.2026 den Antrag auf der Seite von Carbonify aus.
Und das Beste: Die THG-Prämie gibt es auf Wunsche jedes Jahr aufs Neue!
Die Prämienhöhe für 2027 werden wir zeitnah auf dieser Seite bekanntgeben.
So einfach erhalten Sie Ihre THG-Prämie
- Einfach im THG-Portal unserer Partners carbonify registrieren
- Ihren Fahrzeugschein hochladen
- Prämie auswählen
- Automatische Prüfung beim Umweltbundesamt durch carbonify
- Auszahlung der THG-Prämie
über unseren Partner carbonify
(Sie verlassen die Webseite von BS|ENERGY)
Was ist die THG-Prämie eigentlich?
Seit dem Beschluss durch die Bundesregierung 2015, sind Unternehmen aus der fossilen Kraftstoffindustrie wie z.B. die Mineralölkonzerne verpflichtet, über eine festgelegte Quote ausgestoßene CO2-Emissionen auszugleichen, um die grüne Elektromobilität zu fördern. Dafür wurde ein neues politisches Instrument ins Leben gerufen: die sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote (kurz: THG).
Die THG-Quote ermöglicht BS|ENERGY, eingesparte CO2-Emissionen durch die Elektromobilität an die Mineralölunternehmen weiter zu verkaufen. Diese Erlöse können wir direkt als Cashback an Sie weitergeben. Dies wird auch als THG-Prämie bezeichnet.
Häufige Fragen
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2 insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen, werden durch die THQ-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung für jede Tonne CO2 fällig, die nicht eingehalten wurde.
Mehr Infos zur gesetzlichen Grundlage und Umsetzung der THG-Quote finden Sie auf der Seite des Bundesumweltamtes.
Jeder Fahrzeughalter (egal ob privat oder gewerblich) auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht.
Grundsätzlich sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Voraussetzung ist jedoch eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Zulassungsverordnung. Zulassungsfreie Kleinkrafträder Klassen L1e und L2e sind nicht zum THG-Quotenhandel berechtigt. Diese können nur über eine freiwillige Zulassung für den THG-Quotenhandel angemeldet werden.
Nein, alle Halter von E-Fahrzeugen können die THG-Prämie beantragen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie bereits unser Kunde sind. Alle anderen empfehlen wir sich unsere Strom- und Erdgasprodukte anzuschauen.
Registrieren Sie sich im THG-Portal von carbonify und schließen Sie mit unserem Partner carbonify einen Vertrag über Ihre THG-Quote unter Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von carbonify. Sie übertragen hiermit die Rechte zur Vermarktung und Geltendmachung Ihrer THG-Quote(n) an carbonify. carbonify kümmert sich um die Bescheinigung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt. Nach Bestätigung Ihrer THG-Quote(n) durch das Umweltbundesamt wird carbonify die THG-Prämie ausbezahlen. carbonify vermarktet die THG-Quote auf eigenes Risiko.
Die Treibhausgasminderungsquote darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das Umweltbundesamt bescheinigt die Strompauschale pro Fahrzeug jährlich vollständig an den ersten Antragssteller. Bei einem unterjährigen Verkauf hat der neue Halter des Fahrzeugs keine Berechtigung die THG-Quote für das gleiche Quotenjahr nochmals zu beantragen.
Laut der bundeseinheitlich abgestimmten Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz vom 10.5.2022 ist die Veräußerung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) nicht zu versteuern.
Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Weder BS|ENERGY noch carbonify dürfen eine Steuerberatung erbringen. Bitte besprechen Sie die Besteuerung Ihrer Geschäftsfahrzeuge mit Ihrem Steuerberater.
Die Bescheinigung der THG-Quote kann bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres beim Umweltbundesamt beantragt werden. Aus organisatorischen Gründen können Sie die THG-Quote eines jeden Jahres bis zum 30.10. des jeweiligen Jahres anbieten machen. Das bedeutet, dass Sie die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I in lesbarer Art und Weise im THG-Portal bis 31.01. des Folgejahres hochgeladen haben müssen.
Die THG-Quote für ein Folgejahr kann als Bestandkunde im Login-Bereich geltend gemacht werden. Wir werden uns ebenso per E-Mail an alle bestehenden Kunden wenden. Wichtig zu wissen: Die THG-Quote ist nur einmal pro Jahr und Fahrzeug vermarktbar. Falls Sie einen Jahreswagen oder älteren Gebrauchtwagen gekauft haben, kann es sein, dass der Vorbesitzer bereits die THG-Quote geltend gemacht hat. Sofern eine Registrierung für das Folgejahr bereits möglich ist, können Sie die THG-Prämie aber sofort wieder für das nächste Jahr einreichen, sodass carbonify den Antrag ab dem 01.01. des Folgejahres einreichen kann.