Zuverlässig, sicher und flexibel
Für Letztverbraucher ohne registrierende Leistungsmessung (OL) geltende Preis-Informationen in der Grund- und Ersatzversorgung:
Sie legen Wert auf kurze Kündigungsfristen, möchten sich nicht festlegen und nehmen dafür höhere Kosten in Kauf? Unsere Grund- und Ersatzversorgung Erdgas HH OL bietet Ihnen die gewohnte Zuverlässigkeit und einen fundierten Service. Sie gilt für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Grundversorgung Erdgas HH OL ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
Im Rahmen der Ersatzversorgung Erdgas HH OL wird für maximal drei Monate versorgt, wer aus dem Niederdrucknetz Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Dieses Produkt ist nur im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH verfügbar.
Grund- und Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung
Die Ersatzversorgung Gas Nicht-HH OL gilt für Letztverbraucher ohne registrierende Leistungsmessung mit einem beruflichen, landwirtschaftliche oder gewerblichen Verbrauch über 10.000 kWh. Die Ersatzversorgung Gas Nicht-HH OL endet, sobald der Kunde auf Grundlage eines von ihm abgeschlossenen Gasliefervertrages versorgt wird, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Ersatzversorgung Erdgas für Nicht-Haushaltskunden Stand 01.01.2025
Ersatzversorgung Erdgas für Nicht-Haushaltskunden Stand 01.04.2024
Für Neukunden ab dem 01.10.2022: Für Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (ML) geltende Preis-Informationen in der Ersatzversorgung:
Preis-Informationen Ersatzversorgung Erdgas (ML) Stand 01.10.2022 (PDF)
Preis-Informationen Ersatzversorgung Erdgas (ML) Stand 01.04.2023 (PDF)
Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis und darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Nutzung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.