BS|ENERGY gibt Absenkung der EEG-Umlage vollumfänglich an Stromkunden weiter

Zum 1. Juli 2022 wird die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf null abgesenkt. Ein entsprechendes Gesetz trat am 28. Mai 2022 in Kraft, um Verbraucher bei den Stromkosten zu entlasten. BS|ENERGY-Kunden profitieren in voller Höhe von der Absenkung.

Das so genannte Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage sieht vor, dass die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von 3,723 Cent auf 0,00 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde sinkt. Zu diesem Stichtag gibt BS|ENERGY die Absenkung in vollem Umfang an seine Stromkunden weiter, unabhängig von Preissystem, Vertragsart und -laufzeit. Kunden können dies in ihrer Turnusabrechnung nachvollziehen. Eine gesonderte schriftliche Information an Kunden erfolgt nicht.

Eingeführt wurde die EEG-Umlage im Jahr 2000 zur Finanzierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Sie ist ein staatlich veranlasster Bestandteil des Strompreises und wird bisher bei den Verbrauchern über die Stromrechnung erhoben. Als ein Teil der durch die Bundesregierung beschlossenen Entlastungen wird die EEG-Umlage nun abgesenkt und ab Januar 2023 ganz abgeschafft.