Vertragsergänzungen
Am 13. Juli 2005 trat im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.
Seit dem 8. November 2006 gilt für Grundversorgungsverträge die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung).
BS|ENERGY bietet die Grundversorgung mit Elektrizität in Niederspannung zu Allgemeinen Bedingungen und Preisen (Grund- und Ersatzversorgung Strom HH OL) an.
Die Grundversorgung gilt für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, nachstehend Haushaltskunden genannt.
Stromgrundversorgungsverordnung (PDF, 50 KB)
Ergänzende Bedingungen zu den Grundversorgungsverordnungen (PDF, 100 KB)
Die Kontaktdaten zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, zur Schlichtungsstelle Energie, zur allgemeinen VerbraucherÂschlichtungsstelle sowie zur Online-Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier:
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Das Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie unter:
Diese beinhaltet eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.
Ihr Zähler ist gesperrt. Wie geht es jetzt weiter?
Bestandskunden
Sie sind Bestandskunde und haben Zahlungsrückstände?
Bitte begleichen Sie alle Zahlungsrückstände vollständig. Sobald der Ausgleich auf Ihrem Kundenkonto gebucht wurde, kann eine Entsperrung von Ihnen telefonisch oder persönlich beauftragt werden.
Bei Überweisungen von Bankkonten bedenken Sie bitte, dass Beträge erst verspätet auf Ihrem Kundenkonto ersichtlich sind, da diese von der Bank übermittelt und durch die Buchhaltung zugeordnet werden müssen.
Bareinzahlungen an einem unserer Kassenautomaten hingegen werden unverzüglich gebucht. Die Einzahlungsquittung ist Ihr gültiger Nachweis und muss im Kundenservice zur Entsperrungsveranlassung vorgelegt werden. Bitte beachten Sie hier die Öffnungszeiten des Kundenzentrums.
Sollten Sie über mehrere Vertragskonten verfügen, beachten Sie bitte, dass alle Vertragskonten ausgeglichen sind, bevor eine Entsperrung ausgeführt wird.
Darüber hinaus ist für Stromsperrungen, die nach über 60 Tagen aufgehoben werden sollen, ein gesonderter Antrag zu stellen (Formular).
Neukunden
Bitte melden Sie die von Ihnen neu übernommene(n) Versorgungsanlage(n) zuerst bei unserem Kundenservice an. Hierzu benötigen Sie den Mietvertrag und ein Übergabeprotokoll mit Zählernummer(n) und Zählerständen. Auch aktuelle Handyfotos vom Zähler sind hilfreich. Bei Gewerbekunden ist zudem zwingend der Gewerbenachweis vorzulegen.
Im Kundenservice werden Ihnen die benötigten Formulare zur Anmeldung/Übernahme der gesperrten Zähler ausgehändigt. Diese müssen vollständig ausgefüllt und vom Eigentümer der Versorgungsanlage oder dessen Beauftragten unterschrieben werden. Dann sind die Formulare an die im Formularkopf angegebene E-Mail- oder Faxadresse zu übermitteln. Der Antragsteller/Mieter wird im Anschluss zur weiteren Verfahrensweise von der entsprechenden Fachabteilung kontaktiert. Darum geben Sie auch unbedingt die Telefonnummer des Eigentümers und des Mieters (falls vorhanden) an, damit Sie schnell und unkompliziert erreichbar sind. So können Unklarheiten schnell abgeklärt werden.
Unter den folgenden Download-Links sind die Formulare ebenfalls abrufbar:
Stromentsperrung für Nachfolger
Stromentsperrung (Sperrung älter als 60 Tage)
Besonderheit Gasentsperrung
Bei Gaszählerentsperrungen ist ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) mit der vorherigen Überprüfung der gesperrten Gasanlage vom Kunden zu beauftragen.
Hierzu ist dem Installateur das Formular vorausgefüllt zu übergeben.
Die Voraussetzung für die Entsperrung der Gasanlage ist eine vorab unter der Telefonnummer 0531 383-3304 vom Gasinstallateur eingeholte Freigabe zur Entsperrung.
Diese wird nur erteilt, wenn keine Zahlungsrückstände bestehen (bei Bestandskunden) oder ein Neukunde sich ordnungsgemäß bei BS|ENERGY im Kundenservice für die betreffende Anlage angemeldet hat.
Besonderheit Wasserentsperrung
Bei Wasserentsperrungen kann es erforderlich sein, die Leitungen vor der Wasserentnahme nach Sperrung zu spülen, um ggf. entstandene Keime zu beseitigen. Hierzu ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Forderungsmanagement von BS|ENERGY unter der Telefonnummer 0531 383-3304 nötig. Bestandskunden müssen vor der Entsperrung der Wasserversorgung alle Zahlungsrückstände ausgeglichen haben.
