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Vertragsergänzungen
Grund- und Ersatzversorgung Strom
Am 13. Juli 2005 trat im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.
Seit dem 8. November 2006 gilt für Grundversorgungsverträge die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung).
BS|ENERGY bietet die Grundversorgung mit Elektrizität in Niederspannung zu Allgemeinen Bedingungen und Preisen (Grund- und Ersatzversorgung Strom HH OL) an.
Die Grundversorgung gilt für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, nachstehend Haushaltskunden genannt.
Stromgrundversorgungsverordnung (PDF, 50 KB)
Ergänzende Bedingungen zu den Grundversorgungsverordnungen (PDF, 100 KB)
Beschwerde- und Qualitätsmanagement
Die Kontaktdaten zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, zur Schlichtungsstelle Energie, zur allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle sowie zur Online-Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier:
Abwendungsvereinbarung
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Das Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie unter:
Diese beinhaltet eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.
Stromkennzeichnung
Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie hier.