Wie ist die Situation am Energiemarkt?
Die aktuelle Lage am Energiemarkt stellt eine noch nie dagewesene Ausnahmesituation dar. Strom und Gas müssen zu extrem hohen Preisen beschafft werden. Dadurch steigen auch die Kosten für die Verbraucher. Das stellt Energieversorger und Kunden vor enorme Herausforderungen.
Aktuelle Informationen zum Energiemarkt und den Preisen
Die Entwicklung
Die aktuelle Preissteigerung für Strom und Gas nahm in Folge der wirtschaftlichen Erholung vom Corona-Lockdown bereits im Herbst 2021 ihren Anfang. Mit dem Krieg in der Ukraine und der damit verbundenen Unsicherheit an den Beschaffungsmärkten erreichen die Preise immer neue Höchststände. Dazu werden ab Oktober 2022 staatliche Umlagen die Kosten für Gas weiter nach oben treiben. Wir möchten Sie in dieser belastenden Zeit nicht alleine lassen und haben deshalb auf dieser Seite Hintergrundinformationen zur aktuellen Lage, der Preisentwicklung und den geplanten Umlagen zusammengefasst.
Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen zur Preisentwicklung!
Welche Gründe hat die hohe Preisentwicklung beim Gas?
Der Gaspreis wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Neben der Witterung gehören auch wirtschaftliche und politische Einflüsse dazu. Deutschland ist in hohem Maße von Erdgasimporten abhängig. Steigende Gaspreise als Folge des wirtschaftlichen Aufschwungs nach der Corona-Krise wurden durch den Ukraine-Krieg weiter befeuert. Wegen der reduzierten Gasflüsse aus Russland müssen die benötigten Gasmengen anderweitig zu sehr hohen Preisen beschafft werden.
Warum steigt auch der Preis beim Strom?
Da Gas auch für die Stromerzeugung eingesetzt wird, spielt der hohe Gaspreis eine Rolle. Zudem lässt die Verlängerung und Wiederinbetriebnahme von Kohleanlagen das Angebot an Kohle verknappen. Der Anteil des günstigen Stroms aus erneuerbaren Energien ist noch nicht hoch genug, um den Bedarf zu decken und auch die hohen CO2-Preise haben eine preistreibende Wirkung. Insbesondere aus Frankreich gab es wegen des Ausfalls vieler Atomkraftwerke zuletzt eine erhöhte Nachfrage nach Strom.
Gibt BS|ENERGY die stark gestiegenen Marktpreise für Gas und Strom 1:1 an seine Kunden weiter?
Nein. Der Gas- und auch der Strompreis haben sich am Markt seit 2021 vervielfacht. BS|ENERGY erhöht in der Grundversorgung den Gaspreis zum 1. Oktober 2022 um etwa 30 Prozent und den Strompreis in der Grundversorgung um 23 Prozent. Dies ist möglich, weil BS|ENERGY einen Teil des Erdgases und des Stroms bereits vorab beschafft hat, also vor den massiven Energiepreissteigerungen seit Oktober 2021.
Dabei hat BS|ENERGY besondere wirtschaftliche Lasten als Grundversorger durch die Aufnahme von mehreren Tausend Kunden zu tragen, deren Energieanbieter die Lieferung eingestellt haben und die BS|ENERGY in die Versorgung übernehmen musste.
Die aktuelle Energiepreisentwicklung ist erst der Anfang, die Strom-, Erdgas- und Fernwärmepreise werden in nächster Zeit durch die Decke gehen. Richtig?
Wie sich die Energiepreise mittel- bis langfristig entwickeln werden, lässt sich derzeit nicht seriös beantworten. Dies hängt von vielen Faktoren ab – von denen nur ein kleiner Anteil direkt von den Versorgern beeinflusst werden kann.
Es wird für unwahrscheinlich gehalten, dass sich die Preise wieder auf das Niveau von 2020 begeben werden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich die Energiebörsenpreise in den nächsten Jahren auf hohem Niveau bewegen werden.
BS|ENERGY profitiert nicht von den hohen Strom-, Erdgas- sowie Wärmepreisen und gibt lediglich die gestiegenen Einkaufspreise an den Beschaffungsmärkten an die Endkunden weiter. Rentabilität steht derzeit nicht an erster Stelle, dennoch muss BS|ENERGY die durch die Vorfinanzierungen belastete Liquidität in ihrer Funktion als Stadtwerke sichern.
Informationen zu den Gasumlagen
Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund einer drohenden Gasmangellage die so genannte Gasspeicherumlage beschlossen, die zum 1. Oktober wirksam wird, und die Bilanzierungsumlage erhöht. Sie dienen dazu, die Zusatzkosten für die Sicherstellung der Energieversorgung im Herbst und Winter zu decken. Diese Kosten werden auf alle Gasverbraucher umgelegt. Wir erklären Ihnen, was es mit diesen Umlagen auf sich hat.
Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage wird halbjährlich neu berechnet und soll bis zum 1. April 2025 gelten. Damit sollen zusätzliche Kosten, die durch die gesetzlich beschlossene Mindestbefüllung der nationalen Gasspeicher entstehen, ausgeglichen werden. Die Höhe der Umlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde (netto), brutto 0,07 Cent pro Kilowattstunde (inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer) und wurde am 18. August 2022 veröffentlicht.
Bilanzierungsumlage
THE hat als Marktgebietsverantwortlicher die Aufgabe, die gesamten Ein- und Ausspeisemengen von Erdgas im Marktgebiet zu bilanzieren und auszugleichen. Hierfür muss Gas gekauft oder verkauft werden (so genannte Regelenergie). Durch diesen Ausgleich wird die Systemstabilität des gesamten Gasnetzes gewährleistet. Die Bilanzierungsumlage wurde im Oktober 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von der zum Ausgleich benötigten Regelenergie zu decken. Diese Umlage bewegt sich aufgrund der aktuellen Marktsituation ab 1. Oktober 2022 auf einem relevanten Niveau. Sie steigt von 0 Cent pro Kilowattstunde auf 0,57 Cent pro Kilowattstunde (netto), brutto 0,68 Cent pro Kilowattstunde.
Notfallplan Gas: Ist die Versorgung gesichert?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist: Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht die Versorgungssicherheit mit Gas aktuell gewährleistet. Dennoch wurden die Vorsorgemaßnahmen erhöht und die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Bereits mit Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans im März ist ein Krisenteam im BMWK zusammengetreten, das aus den relevanten Bundes- und Landesbehörden und den Energieversorgern besteht und die Lage regelmäßig beobachtet.
Warum wurde die Alarmstufe ausgerufen?
Gründe für die Ausrufung der Alarmstufe sind die seit dem 14. Juni 2022 bestehende weitere Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt. Dadurch erhöht sich das Risiko einer nicht ausreichenden Gasspeicherbefüllung für den nächsten Winter.
Wichtig zu wissen: Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Dennoch ist jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – angehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.
Was bedeutet die Notfallstufe?
Die Notfallstufe ist die dritte Stufe des Notfallplans Gas. Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Kundengruppen nach § 53a EnWG gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Kunden gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten und sozialen Einrichtungen dienen.
Ist der Eintritt der Notfallstufe bzw. eine Verschlechterung der Lage zu erwarten?
Ziel der Frühwarnstufe und der Alarmstufe ist es, eine Verschlechterung der Versorgungssituation zu vermeiden. Dies hängt jedoch auch vom Verhalten Russlands ab. Prognosen über die weiteren Reaktionen Russlands sind jedoch schwierig.
Ist in Braunschweig mit Versorgungsengpässen in der Gasversorgung in diesem oder im nächsten Winter zu rechnen?
Die Infrastruktur in der Stadt Braunschweig ist darauf ausgelegt, die Versorgung der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten. Dafür setzt sich die Braunschweiger Netz GmbH (BS|NETZ) mit ihren rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein. Die Stadt Braunschweig wird über die vorgelagerten Netzbetreiber Avacon und Gasunie mit Erdgas versorgt. Die Erdgas-Kapazitäten, die BS|NETZ mit diesen vorgelagerten Netzbetreibern vereinbart hat, sind zugesichert. Aktuell kann keiner seriös einschätzen, wie sich die Situation der Gasversorgung entwickelt. Die Sorge vor einer Gasmangellage besteht.
Weitere Informationsquellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz