Grund- und
Ersatzversorgung – Erdgas
Sie legen Wert auf kurze Kündigungsfristen, möchten sich nicht festlegen und nehmen dafür höhere Kosten in Kauf? Unsere Grund- und Ersatzversorgung Erdgas für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (HH OL) bietet Ihnen die gewohnte Zuverlässigkeit und einen fundierten Service.

Zuverlässig, sicher und flexibel
Unsere Grund- und Ersatzversorgung Erdgas gilt für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Grundversorgung Erdgas HH OL ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
Im Rahmen der Ersatzversorgung Erdgas HH OL wird für maximal drei Monate versorgt, wer aus dem Niederdrucknetz Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Dieses Produkt ist nur im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH verfügbar.
Was bedeutet die Grundversorgung?
Strom oder Gas ist für viele Menschen selbstverständlich – doch was passiert, wenn kein aktiver Energievertrag besteht? Genau hier kommt die Grundversorgung ins Spiel: Sie stellt sicher, dass jeder Haushalt in unserem Versorgungsgebiet jederzeit zuverlässig mit Energie beliefert wird. Als BS|ENERGY sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diese Versorgung zu gewährleisten.
Konkret bedeutet das: Haben Sie keinen eigenen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen, springt die Grundversorgung automatisch ein. Ein typisches Beispiel ist der Einzug in eine neue Wohnung – sobald Sie das Licht einschalten oder die Heizung aufdrehen, entsteht ohne weiteres Zutun ein Versorgungsverhältnis mit uns. Sie müssen sich also zu keinem Zeitpunkt Gedanken machen, im Dunkeln oder ohne Wärme dazustehen.
Wer als Grundversorger tätig ist, wird alle drei Jahre neu bestimmt: Es ist stets das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. In unserem Versorgungsgebiet übernehmen wir diese Rolle – und damit die Verantwortung für eine sichere, unterbrechungsfreie Energieversorgung für alle.
Grundversorgung und Ersatzversorgung im Überblick
Fehlt vorübergehend ein aktiver Strom- oder Gasvertrag, sorgen wir als zuständiger Grundversorger dafür, dass Ihre Energieversorgung nicht unterbrochen wird. Je nach Ausgangssituation greifen dabei unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen – wir erklären Ihnen, worin sich die beiden Modelle unterscheiden.
Die Grundversorgung
Wann sie greift? Die Grundversorgung steht Ihnen dauerhaft als Auffanglösung zur Verfügung – unabhängig davon, ob Sie gerade umgezogen sind, einen Vertrag gekündigt haben oder schlicht noch keinen neuen Anbieter gewählt haben.
Laufzeit: Der Grundversorgungsvertrag ist zeitlich nicht begrenzt und läuft so lange, bis Sie ihn aktiv beenden oder in einen anderen Tarif wechseln.
Kündigung: Eine Kündigung ist jederzeit möglich – Sie müssen lediglich eine Frist von 14 Tagen einhalten.
Preisanpassungen: Preisanpassungen kündigen wir Ihnen stets mit einem Vorlauf von mindestens sechs Wochen an.
Die Ersatzversorgung
Wann sie greift: Die Ersatzversorgung (Notversorgung) greift in Ausnahmesituationen – etwa wenn Ihr bisheriger Anbieter insolvent wird, einen Anbieterwechsel nicht abschließen kann oder sein Netznutzungsrecht verliert. Sie dient als unmittelbare Überbrückung, damit Ihre Versorgung nahtlos weiterläuft.
Laufzeit: Die Ersatzversorgung ist gesetzlich auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten ausgelegt. Haben Sie bis dahin keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen, werden Sie automatisch in die reguläre Grundversorgung überführt.
Kündigung: Sie müssen nicht aktiv kündigen: Sobald Sie einen neuen Energieliefervertrag abschließen, endet die Ersatzversorgung automatisch.
Preisanpassungen: Im Vergleich zur Grundversorgung können die Preise in der Ersatzversorgung spürbar höher ausfallen. Da wir die Tarife zum 1. und 15. eines Monats an die aktuellen Beschaffungskosten anpassen dürfen, empfehlen wir Ihnen, möglichst zügig einen neuen Vertrag abzuschließen.
Preisinformation für Grund- und Ersatzversorgung
Zum Archiv älterer Preis-Informationen der Grund- und Ersatzversorgung
Ersatzversorgung Erdgas für Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung Erdgas Nicht-HH OL gilt für Letztverbraucher ohne registrierende Leistungsmessung mit einem beruflichen, landwirtschaftliche oder gewerblichen Verbrauch über 10.000 kWh. Die Ersatzversorgung Erdgas Nicht-HH OL endet, sobald der Kunde auf Grundlage eines von ihm abgeschlossenen Erdgasliefervertrages versorgt wird, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Ersatzversorgung Erdgas für Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2026
Dieses Produkt ist nur im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH verfügbar.
Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis und darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Nutzung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Häufige Fragen
Eine offizielle Anmeldung Ihres Strom- oder Gasanschlusses ist gesetzlich vorgesehen. Falls Sie dies beim Einzug vergessen sollten, müssen Sie jedoch nicht auf Energie verzichten: Mit dem ersten Verbrauch entsteht automatisch ein Grundversorgungsverhältnis mit uns – ganz ohne aktives Zutun Ihrerseits.
Unsere Sondertarife sind häufig kostengünstiger als die Grundversorgung und bieten Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, sich durch Preisgarantien gegen Marktschwankungen abzusichern. Wer hingegen maximale Flexibilität bevorzugt, ist in der Grundversorgung gut aufgehoben: Hier reicht eine Kündigungsfrist von lediglich 14 Tagen.
Einen schnellen Überblick gibt Ihre aktuelle Energierechnung – dort ist der Grundversorger häufig im Bereich „Netzbetreiber” vermerkt. Darüber hinaus können Sie Ihre Postleitzahl für eine Online-Recherche nutzen oder direkt beim Netzbetreiber in Ihrer Region nachfragen. Dieser legt alle drei Jahre fest, welches Unternehmen die meisten Haushalte beliefert. Bei Unsicherheiten hilft auch die Verbraucherzentrale als neutrale Beratungsstelle weiter.
Sie möchten zu einem unserer Sondertarife wechseln oder einen anderen Anbieter wählen? Kein Problem: Eine Kündigung ist jederzeit mit zwei Wochen Vorlauf in Textform – etwa per E-Mail oder schriftlich – möglich. Entscheiden Sie sich für einen externen Anbieter, kümmert sich dieser üblicherweise selbst um die Abmeldung bei uns.
Der Strommix in der Grundversorgung setzt sich aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen zusammen, um eine durchgehende Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wer gezielt auf klimafreundliche Energie setzen möchte, findet bei uns passende Ökostrom-Sondertarife – diese sind häufig sogar günstiger als die Grundversorgung. Wir beraten Sie gerne!
Wir möchten sicherstellen, dass Sie jederzeit mit Energie versorgt sind. Dennoch behalten wir uns vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug und ausbleibender Reaktion auf Mahnungen oder bei Zählermanipulationen die Versorgung zu unterbrechen. Kommen Sie bei finanziellen Engpässen bitte frühzeitig auf uns zu – wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer individuellen Lösung.
Wir empfehlen Ihnen, sich nach dem Einzug zeitnah bei uns zu registrieren. Auch wenn mit dem ersten Energieverbrauch automatisch ein Vertrag entsteht, kann es ohne eine namentliche Meldung dazu kommen, dass Rechnungen versehentlich an Ihren Vermieter adressiert werden.
Seit dem 6. Juni 2025 ist ein Anbieter- oder Tarifwechsel technisch innerhalb eines Tages umzusetzen. Gleichzeitig sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich. Planen Sie daher bei einem bevorstehenden Umzug die Ummeldung rechtzeitig ein – idealerweise etwa zwei Wochen im Voraus.
Nein, Ihr Alltag wird durch einen Anbieterwechsel nicht beeinträchtigt. Da der Strom physikalisch stets über das lokale Stromnetz fließt, ändert sich an der tatsächlichen Versorgung nichts – es werden weder Kabel getrennt noch Zähler ausgetauscht.
Ihr Grundversorgungspreis setzt sich aus einem monatlichen Grundpreis sowie einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde zusammen. Beide Komponenten umfassen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile – darunter Steuern, Abgaben, Umlagen, Netznutzungsentgelte und Messstellenkosten.
Als gesetzlich bestimmter Grundversorger in unserem Versorgungsgebiet sind wir verpflichtet, alle Haushalte zu beliefern. Ausnahmen sind nur in eng definierten Sonderfällen möglich – etwa wenn uns die Versorgung wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.