Produkte
Vertragsergänzungen
Grund- und Ersatzversorgung Erdgas
Am 13. Juli 2005 trat im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen von BS|ENERGY für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen (Grund- und Ersatzversorgung Erdgas HH OL) und Bedingungen sowie den Ergänzenden Bedingungen von BS|ENERGY für die Versorgung von Tarifkunden.
Seit dem 8. November 2006 gilt für Grundversorgungsverträge die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung).
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Gasgrundversorgungsverordnung (PDF, 50 KB)
Ergänzende Bedingungen zu den Grundversorgungsverordnungen (PDF, 100 KB)
Beschwerde- und Qualitätsmanagement
Die Kontaktdaten zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, zur Schlichtungsstelle Energie, zur allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle sowie zur Online-Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier:
Abwendungsvereinbarung
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Das Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie unter:
Diese beinhaltet eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.