Die enorm angespannte Lage auf den Energiemärkten hat sich weiter verschärft. Das führt dazu, dass BS Energy die Grundversorgungspreise für Strom und Gas für Haushaltskunden anpassen muss. Auch die Preise für die Fernwärmeversorgung müssen zum 1. Oktober 2022 angepasst werden.
Strom
Der Arbeitspreis Strom wird um 8,48 Cent pro Kilowattstunde und der Grundpreis um 1,56 Euro pro Monat erhöht (brutto). Für einen Kunden in der Grundversorgung Strom mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden steigen die Kosten monatlich um 19 Euro (brutto). Das entspricht einer Erhöhung von etwa 23 Prozent gegenüber den seit dem 1. April 2022 geltenden Preisen. Zum April hatte BS|ENERGY den Strompreis in der Grundversorgung um etwa 29 Prozent erhöht und zum 1. Juli den Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 3,723 Cent auf 0,00 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde vollumfänglich an die Kunden weitergegeben.
Gas
Der Arbeitspreis Gas wird um 4,11 Cent pro Kilowattstunde und der Grundpreis um 1,50 Euro im Monat erhöht. Für einen Kunden in der Grundversorgung Gas mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 11.700 Kilowattstunden steigen die Kosten um 41,50 Euro im Monat. Das entspricht einer Erhöhung von etwa 30 Prozent gegenüber den seit dem 1. April 2022 geltenden Preisen. Zum 1. April hatte BS|ENERGY den Gaspreis in der Grundversorgung um rund 39 Prozent erhöht.
Fernwärme
Die Fernwärmepreise steigen im Vergleich zum 1. April 2022 beim Produkt BS|Fernwärme um durchschnittlich 54,30 Prozent und beim Produkt BS|Fernwärme Jan um etwa 74,96 Prozent. Konkretes Beispiel: Bei dem Produkt BS|Fernwärme Jan und dem Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses von 12.000 Kilowattstunden steigen die monatlichen Ausgaben für die Wärmebereitstellung um 115,33 Euro (brutto). Bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs bis acht Wohneinheiten und einem Wärmebedarf von 75.000 Kilowattstunden im Produkt BSIFernwärme steigen die Ausgaben für die Wärmebereitstellung um monatlich 461,69 Euro (brutto).
Die Preise für die Fernwärme werden jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres angepasst. Der Preis berechnet sich dabei durch vertraglich mit den Kunden vereinbarte Preisänderungsformeln. In diesen Formeln werden zum Zeitpunkt der Preisänderung Werte der letzten sechs bis zwölf Monate wie beispielsweise Gasindex, Steinkohleindex, Investitionsgüterindex, Wärmepreisindex und CO2-Preis herangezogen und daraus ein neuer Preis berechnet, der dann für ein halbes Jahr gilt.
Bei der aktuellen Preisbildung nehmen der Gas- und Steinkohleindex sowie der CO2-Preis den größten Anteil an der aktuellen Steigerung ein: Der zugrunde liegende Gasindex steigt gegenüber der letzten Preisfestsetzung um mehr als 159 Prozent, der Steinkohleindex steigt gegenüber der letzten Preisfestsetzung um mehr als 86 Prozent.
Weiterhin hohe Bezugspreise für Strom und Gas an den Energiebörsen
Sowohl der Gas- als auch der Strombezugspreis haben sich an den Energiebörsen seit Anfang dieses Jahres vervielfacht und bewegen sich auf langjährigen Höchstständen. So haben sich die Großhandelspreise von Erdgas und Strom innerhalb eines Jahres mehr als versechsfacht.
Die Gründe für die hohen Gaspreise: Der andauernde Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, das Aus für die Gaspipeline Nordstream 2, die reduzierten Liefermengen über die Gaspipeline Nordstream 1 aus Russland nach Europa und die Sorge vor einer Gasmangellage haben die Gaspreise auf nie dagewesene Höhen getrieben.
Die Ursachen für die hohen Strompreise sind vielfältig: Da Gas auch für die Stromerzeugung eingesetzt wird, führt der hohe Gaspreis auch zu einer Erhöhung der Strompreise. Zudem ist der Kohlepreis aufgrund der erhöhten Nachfrage durch die Wiederinbetriebnahmen von Kohlekraftwerken erheblich gestiegen. Weiterhin kommt der Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht schnell genug voran und auch hier haben die hohen CO2-Preise eine preistreibende Wirkung. Dazu kommt, dass Flüsse aufgrund niedriger Wasserstände als Logistikweg für Kohle nur eingeschränkt nutzbar sind und aufgrund erhöhter Wassertemperaturen nur eingeschränkt als Kühlung für Kraftwerke im In- und Ausland zur Verfügung stehen.
Ausblick: Zwei neue gesetzliche Umlagen durch geopolitische Rahmenbedingungen
Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund einer drohenden Gasmangellage zwei neue Umlagen beschlossen, die beide zum 1. Oktober wirksam werden sollen.
Die so genannte Gasbeschaffungsumlage, die voraussichtlich pro Quartal neu berechnet wird und bis zum 1. April 2024 befristet sein soll, hat das Ziel, einen Großteil der Mehrkosten, die Gas-Importeuren entstehen, auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Gas-Importeure müssen zugesicherte Gasmengen aus Russland, die sie aufgrund der reduzierten Lieferungen aus Russland nicht erhalten, auf anderem Weg zu enorm hohen Preisen ersetzen. Die ab 1. Oktober geltende Höhe der Gasbeschaffungsumlage hat Trading Hub Europe (THE) am 15. August 2022 veröffentlicht: Sie beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde (netto).
Weiterhin wird eine Gasspeicherumlage, die sich voraussichtlich halbjährlich neu berechnen und bis zum 1. April 2025 gelten soll, erhoben. Damit sollen zusätzliche Kosten, die durch die gesetzlich beschlossene Mindestbefüllung der nationalen Gasspeicher entstehen, ausgeglichen werden. Die Höhe der Umlage soll erstmalig am 18. August 2022 veröffentlicht werden.
Beide Umlagen sollen an die Endverbraucher weitergegeben werden und sind in den oben genannten Preisanpassungen noch nicht berücksichtigt. BS|ENERGY wird Kundinnen und Kunden über die Weitergabe der entsprechenden Umlagen informieren, sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.