Verfügen Sie bereits über ein Elektroauto? Ja?! Das ist eine gute Nachricht! Sie unterstützen somit schon die Umwelt, sparen CO2-Emissionen und können nun zusätzlich sogar Geld damit verdienen!
BS|ENERGY bietet Ihnen als Fahrer/in eines Elektroautos einen THG-Klimabonus von 120 Euro brutto (Verpflichtungsjahr 2023) an. Um sich diesen Bonus zu sichern, füllen Sie einfach den Antrag auf dieser Seite aus.
Und das Beste: Den THG-Klimabonus gibt es jedes Jahr aufs Neue!
Wie funktioniert der THG-Klimabonus?
Seit dem Beschluss durch die Bundesregierung 2015, sind Unternehmen aus der fossilen Kraftstoffindustrie wie z.B. die Mineralölkonzerne verpflichtet, über eine festgelegte Quote ausgestoßene CO2-Emissionen auszugleichen, um die grüne Elektromobilität zu fördern. Dafür wurde ein neues politisches Instrument ins Leben gerufen: die sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote (kurz: THG). Die THG-Quote ermöglicht BS|ENERGY, eingesparte CO2-Emissionen durch die Elektromobilität an die Mineralölunternehmen weiter zu verkaufen. Diese Erlöse können wir direkt als Cashback an Sie weitergeben. Dies wird auch als THG-Prämie bezeichnet.
Was müssen Sie dafür tun?
- Ihr Elektroauto über den Antrag auf dieser Seite registrieren
- Fahrzeugschein hochladen
- Bei Fragen schauen Sie in einfach in die untenstehenden FAQ
Wer kann sich für den THG-Klimabonus registrieren?
Egal ob privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann beim THG-Klimabonus mitmachen. Es ist dabei nicht relevant, ob das Auto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange Sie als Halter/in im Fahrzeugschein eingetragen sind und das Fahrzeug zum 1.1.2023 (das Verpflichtungsjahr) zugelassen ist.
Ich habe einen Plug-In-Hybriden. Kann ich mich für den THG-Klimabonus registrieren?
Nein, leider sind Hybrid-Fahrzeuge vom THG-Klimabonus ausgeschlossen. Der THG-Klimabonus wird nur für die rein elektrischen Fahrzeuge mit dem Kraftstoff Code 0004 zugelassen. Diese Information finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld P.3: Energiequelle oder Kraftstoffart.
Gilt der THG-Klimabonus nur für private Fahrzeuge oder können auch gewerbliche Fahrzeuge dafür registriert werden?
Jedes zugelassene Elektroauto unterstützt die Treibhausgasminderung. Sowohl private als auch gewerbliche Elektrofahrzeuge können beim THG-Klimabonusregistriert werden.
Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?
Für die Registrierung des THG-Klimabonus werden lediglich einige persönliche Angaben und ein Foto Ihres aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) für das Elektrofahrzeug benötigt.
Ist es einfach, mich für den THG-Klimabonus von BS|ENERGY zu registrieren?
Ja, die Registrierung geht schnell und einfach. Über den Antrag auf dieser Seite können Sie Ihr Fahrzeug in wenigen Minuten registrieren. Dafür müssen Sie lediglich Ihren Fahrzeugschein als Foto im Formular hochladen. Abschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. Damit ist Ihre Registrierung für das aktuelle Verpflichtungsjahr abgeschlossen.
Ab wann kann ich mir den THG-Klimabonus auszahlen lassen
Nach Beantragung der Quote im Verpflichtungsjahr, erfolgt die Auszahlung in der Regel im Q2 des Folgejahres. Voraussetzungen dafür sind die erfolgreiche Zertifizierung durch das Umweltbundesamt und die anschießende Bestätigung vom Hauptzollamt an die Mineralölunternehmen.
Auf welcher Grundlage wird die Prämie berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des Umweltbundesamtes, welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt für das Jahr 2022 und voraussichtlich auch 2023/2024 genau 2.000 kWh.
Bekomme ich die Zahlung jährlich und für wie lange?
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert und danach verkauft werden. Daher erhalten Sie eine jährliche Zahlung von BS|ENERGY solange wie Sie der/die Fahrzeughalter/in sind. Um dies nachweisen zu können, benötigen wir jährlich Ihren Fahrzeugschein. Die Zahlung kann angepasst werden, sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Marktlage ändern.
Bekomme ich den THG-Klimabonus, wenn ich mein Auto im Laufe des Jahres verkaufe?
Die THG-Quote wird pro Elektroauto nur einmal im Jahr generiert. Sollten Sie schon für Ihr Elektroautos eine THG-Quote generiert haben, kann der Käufer bzw. die Käuferin dieses Elektroautos die THG-Quote für das laufende Jahr nicht mehr in Anspruch nehmen.
Bis wann kann ich den THG-Klimabonus für das aktuelle Jahr generieren?
Sie haben bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres Zeit, um Ihr Elektroauto über uns zu registrieren und den THG-Klimabonus zu generieren. Den Bonus erhalten Sie in voller Höhe für das ganze Jahr. Das hängt nicht vom Registrierungsdatum ab.
Wird der THG-Klimabonus versteuert*?
Es wird zwischen privaten und gewerblichen THG-Quotenberechtigten unterschieden:
- Privatpersonen, die kein Einzelunternehmen führen, auf das ihr E-Auto zugelassen ist, wird der THG-Erlös als Prämie nach aktueller Rechtsauffassung steuerlich gem. § 22 Nr. 3 EStG angesetzt. Über die jährliche Freigrenze von 255 € hinaus muss die Prämie daher in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
- Für gewerbliche Personen sowie Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu deklarieren.
* Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Darüber hinaus bitten wir Sie, die individuelle Sachlage direkt mit Ihrem Steuerberater zu klären.
Benötige ich eine Wallbox oder eine Ladestation, um für den THG-Klimabonus berechtigt zu sein?
Nein, Sie können überall laden und müssen daher keine eigene Wallbox haben. Die Zulassungsbescheinigung Ihres Elektrofahrzeugs reicht als Nachweis aus.